Bei einer Adoption wird Ihr Adoptivkind offiziell Teil Ihrer Familie. Durch die Adoption entsteht eine neue rechtliche Familienbindung zwischen einem Kind und dem/den Adoptiveltern. Eine Adoption wird vom Gericht ausgesprochen. Dabei benötigen Sie immer die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Informationen zur Adoption finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.
Nachdem das Gericht die Adoption ausgesprochen hat, wird die Gemeinde, in der das Adoptivkind geboren wurde, automatisch benachrichtigt. Handelt es sich um eine Adoption aus dem Ausland, müssen Sie das Adoptivkind selbst im Personenregister (BRP) eintragen lassen. Um zu erfahren, was Sie genau benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer 14 055 kontaktieren.
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