Eine Bürgschaft belegt, dass eine Person aus den Niederlanden (ein Familienangehöriger, Freund oder Bekannter) für die eventuellen Kosten (und Schulden) des Besuchers bürgt.
Die Bescheinigung über die private Beherbergung ist erforderlich, wenn Sie Besuchern, die für ihre Einreise in die Niederlande ein Visum benötigen, in den Niederlanden Unterkunft gewähren.
Füllen Sie das Formular aus Bürgschaft und/oder private Beherbergung des IND. Reichen Sie das Formular persönlich am Schalter im Rathaus, Marktplein 1, ein. Vereinbaren Sie dazu über die obige Schaltfläche einen Termin. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit!
Hat Ihr Partner (Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner) bei der Online-Terminvereinbarung die Frage zur Bürgschaft ebenfalls mit ‘Ja’ beantwortet, muss auch Ihr Partner (mit gültigem Ausweis) mitkommen, um das Formular zu unterzeichnen.
Sie müssen die Unterschrift(en) in Anwesenheit des Beamten auf dem Formular leisten, und wir beglaubigen diese umgehend. Ihr Antrag ist damit sofort bearbeitet.