Löschung personenbezogener Daten nach einer Geschlechtsumwandlung oder Adoption

Nach einer Adoption oder einer Geschlechtsänderung können Sie bestimmte alte Daten aus dem Personenregister (BRP) löschen oder ändern lassen. Dies ist nur möglich, wenn es sich um eine abgeschlossene Adoption oder Geschlechtsänderung handelt.

 
Kosten

Kostenlos

Mehr lesen
Startseite | Herrschen und wissen | Auszüge, Urkunden und Erklärungen | Geschlecht und/oder Namen ändern | Löschung personenbezogener Daten nach einer Geschlechtsumwandlung oder Adoption

Nach einer Adoption oder einer Geschlechtsumwandlung können Sie uns bitten, alte personenbezogene Daten aus dem Personenstammregister (BRP) zu löschen. Manche Menschen möchten dann, dass bestimmte Daten im BRP nicht mehr sichtbar sind. Zum Beispiel aus Datenschutzgründen oder weil die Daten nicht mehr zu ihrer Situation passen. Sie entscheiden dann selbst, ob bestimmte Daten aus dem BRP gelöscht werden sollen. Die Daten sind danach nicht mehr einsehbar, auch nicht als historische Informationen.

Wer kann dies beantragen:

Sie können die Löschung von Daten beantragen, wenn:

  • Sie sind adoptiert oder haben eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen und sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind der Vormund einer Person, die eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen hat.
  • Ihr Elternteil, Ihr (Ex-)Partner oder Ihr Kind hat eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen.
  • Sie sind der Elternteil, der das Kind zur Adoption freigegeben hat.

Welche Daten können Sie löschen lassen?

Nach Ihrer Geschlechtsumwandlung:

  • Ihr früherer Vorname
  • Ihr bisheriges Geschlecht
  • Der Nachname Ihres (Ex-)Partners, falls Sie diesen verwendet haben

Nach einer Geschlechtsumwandlung eines Elternteils, (ehemaligen) Partners oder Kindes:

  • Der Name und das Geschlecht vor der Geschlechtsumwandlung (alte Angaben löschen)
  • Der Name und das Geschlecht nach der Geschlechtsumwandlung (neue Angaben löschen)
  • Der Nachname Ihres (Ex-)Partners, falls Sie diesen verwendet haben

Nach der Adoption:

  • Ihr früherer Name
  • Angaben zu Ihren leiblichen Eltern
  • Eine Staatsangehörigkeit, die Sie durch Adoption verloren haben
  • Ihre bisherigen Adressdaten
  • Angaben zur Einwanderung oder Auswanderung vor der Adoption

Nachdem Sie Ihr Kind zur Adoption freigegeben haben:

Angaben zu Ihrem Kind

Voraussetzungen für die Löschung personenbezogener Daten

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein.
  • Es geht um Adoption oder Geschlechtsumwandlung.
  • Es handelt sich um Daten aus dem Personenstandsregister (BRP) zur Adoption oder Geschlechtsumwandlung.
  • Die Adoption bzw. die Geschlechtsumwandlung ist vollständig abgeschlossen.

Bei einer Geschlechtsänderung muss zunächst die Geburtsurkunde geändert werden

Haben Sie eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen? Dann muss zunächst Ihre Geburtsurkunde angepasst werden.

  • Sind Sie in der Gemeinde Apeldoorn geboren?

Vereinbaren Sie einen Termin für Antrag auf Geschlechtsumwandlung stellen.

  • Sind Sie in einer anderen Gemeinde geboren?

Wenden Sie sich bitte an diese Gemeinde.

  • Sind Sie im Ausland geboren und besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit?

Erledigen Sie dies bei der Stadtverwaltung von Den Haag.

Ihre Geburtsurkunde muss zunächst geändert werden. Anschließend können Sie beantragen, dass Ihre alten Daten gelöscht werden.

Adoptiveltern können keinen Antrag stellen

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Adoptiveltern keinen Antrag mehr auf Löschung von Daten aus der Zeit vor der Adoption stellen. Nur das adoptierte Kind ist dazu berechtigt. Dies ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Auf diese Weise bleiben die Abstammungsdaten des Kindes geschützt.

Kosten

Die Löschung von Daten aus dem BRP nach einer Adoption oder einer Geschlechtsänderung ist kostenlos.

Dauer

Nach Eingang Ihres Antrags treffen wir innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung. Sie erhalten diesbezüglich eine Benachrichtigung per Post.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Antrag? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Die Vorschriften zur Löschung alter Daten nach einer Geschlechtsänderung oder einer Adoption sind im Gesetz über das Personenregister (BRP-Gesetz) festgelegt. Möchten Sie genau wissen, was in dem Gesetz steht? Dann schauen Sie sich Artikel 2.57 auf wetten.overheid.nl.