Wenn Sie möchten, dass Sie anders als bisher angeschrieben werden, können Sie einen Antrag auf Änderung der Namensführung stellen. Ihre Wahl wird dann in das Personenregister (BRP) aufgenommen. Auf diese Weise werden auch andere Behörden darüber informiert. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Sie können Ihre Wahl bezüglich der Namensführung jederzeit wieder ändern. Die Änderung melden Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Bei einer Änderung der Namensführung können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Ihr Name
- der Name des (Ex-)Partners
- der Name des (Ex-)Partners, gefolgt von Ihrem eigenen Namen
- Ihr eigener Name, gefolgt vom Namen Ihres (Ex-)Partners.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Schreibweise Ihres Namens zu ändern:
Online
Teilen Sie uns online mit, wie Sie Ihren Namen verwenden möchten. Der Antrag wird umgehend bearbeitet.
Schalter
Vereinbaren Sie online einen Termin, um Ihre Änderung der Namensführung mitzuteilen.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- ein gültiger Ausweis.