Verschiedene Arten von Organisationen können Ihre personenbezogenen Daten aus dem Personenstammregister (BRP) abrufen. Zum Beispiel für Renten, Sozialleistungen, Mietzuschüsse, Steuern oder Gerichtsverfahren. Welche Organisationen dies sind, hängt zum Teil von Ihrer persönlichen Situation ab. Zum Beispiel davon, ob Sie Kinder haben oder einen Führerschein besitzen.
Sehen Sie sich die Website der niederländischen Regierung Wer darf welche Daten abrufen?.
Sie können eine Übersicht über die Organisationen anfordern, an die wir Ihre personenbezogenen Daten aus dem BRP (Basisregister für Personen) weitergegeben haben. Dieses Recht steht Ihnen gemäß dem BRP-Gesetz zu.
Bedingungen:
- Sie können dies nur bei der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen.
- Das können Sie für sich selbst tun
Sie können eine Übersicht auf zwei Arten anfordern:
Online
Über die obenstehende orangefarbene Schaltfläche. Sie erhalten die Informationen per E-Mail.
Schriftlich
Senden Sie einen schriftlichen Antrag einschließlich eines (sichere) Kopie Ihres gültigen Ausweises an:
Gemeinde Apeldoorn
Abteilung für Bürgerangelegenheiten
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn
Es dauert maximal 4 Wochen, bis Sie die Übersicht erhalten. Die Gemeinde greift nicht nur auf ihre eigenen Systeme zurück, sondern erkundigt sich auch, welche staatlichen Stellen Ihre Daten eingesehen haben. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.