Auszug für die zuständige Behörde

Sind Sie Rechtsanwalt oder eine andere zuständige Behörde? Hier können Sie einen Auszug aus dem Personenregister (BRP) beantragen, sofern Sie diesen für Ihre Tätigkeit benötigen. Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn die betreffende Person bei der Gemeinde Apeldoorn gemeldet ist.

 
Dauer

Online 3 Werktage – schriftlich 3 Wochen

Kosten

11,30 € online

20,80 € schriftlich

Mehr lesen

Sie können einen Auszug über eine in der Gemeinde Apeldoorn gemeldete Person auf verschiedene Weise beantragen:

Online

Bei einer Online-Beantragung zahlen Sie direkt über das Internet und erhalten den Auszug innerhalb von 3 Werktagen per Post.

Schriftlich

Senden Sie den Antrag auf dem Originalbriefpapier Ihrer Kanzlei an Postfach 9033, 7300 ES Apeldoorn. In dem Schreiben müssen Sie den Grund für den Antrag (beispielsweise ein Gerichtsverfahren) darlegen, für den die Daten benötigt werden. Auch eventuelle Anlagen müssen Sie mitschicken.

Bei einer schriftlichen Anfrage erhalten Sie den Auszug innerhalb von 3 Wochen (nach Eingang Ihrer Anfrage) per Post und erhalten eine Rechnung.

  • Die Online-Beantragung eines Auszugs kostet 11,30 €.
  • Die schriftliche Beantragung eines Auszugs kostet 20,80 €.

Für die Beantragung eines Auszugs fallen Gebühren an. Dies gilt auch dann, wenn wir beschließen, Ihnen den Auszug nicht auszustellen, weil der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung besteht oder die Beantragung fehlerhaft ist, beispielsweise wenn die antragstellende Person nicht in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet ist.