Auszug für Einwohner

Ein Auszug aus dem Personenregister (BRP) ist ein Nachweis dafür, dass Sie in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet sind. Hier können Sie ihn ganz einfach beantragen.

 
Dauer

Drei bis fünf Werktage

Kosten

Online-Antrag: 11,30 €.
Am Schalter: 19,10 €.

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  • Sie sind in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet
  • Sie sind 16 Jahre oder älter

Beantragen Sie eine Genehmigung für Ihr Kind unter 18 Jahren?

Sie können einen Auszug beantragen, wenn Sie das Sorgerecht haben und Ihr Kind unter derselben Adresse gemeldet ist wie Sie.

Sie können einen Auszug aus dem BRP auf zwei Arten beantragen:

  1. Online
    Beantragen Sie den Auszug online über die Schaltfläche ‘Beantragen’ oben auf dieser Seite. Die Bezahlung erfolgt über iDeal.
    Wir senden Ihnen den Auszug innerhalb von 3 Werktagen per Post an Ihre Wohnadresse. Wann Sie ihn erhalten, hängt von der Postzustellung ab.
  2. Schalter
    Vereinbaren Sie über die Schaltfläche ‘Termin vereinbaren’ oben auf dieser Seite einen Termin, um den Auszug am Schalter zu beantragen. Den Auszug erhalten Sie bei diesem Termin direkt mit.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Ein gültiger Ausweis
  • Ein Zahlungsmittel (lieber mit Karte als mit Bargeld)

Benötigen Sie einen Auszug für eine Wohnungsbaugesellschaft?

Nachdem die Gemeinde den Auszug erstellt hat, können Sie diesen in Ihrem Konto unter „Mijn Apeldoorn“ im Bereich „Bürgerangelegenheiten“ einsehen. Das Dokument können Sie dann sofort herunterladen und an die Wohnungsbaugesellschaft weiterleiten. Den offiziellen Auszug auf Wertpapier erhalten Sie innerhalb von drei Tagen per Post.

Beantragung eines BRP-Auszugs für eine andere Person

Sie können einen BRP-Auszug für eine andere Person beantragen. Vereinbaren Sie über die Schaltfläche ‘Termin vereinbaren’ oben auf dieser Seite einen Termin, um den Auszug am Schalter zu beantragen.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis von Ihnen
  • (Eine Kopie) eines gültigen Ausweises der Person, für die Sie einen Auszug beantragen.
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Vollmachtsformular (PDF, 160 kB).

 
Online-Antrag € 11,30
Antrag am Schalter € 19,10
Antrag schriftlich € 20,80

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie den Auszug nicht benötigen oder dass Sie das falsche Dokument angefordert haben, können wir die Kosten leider nicht erstatten. Es sind dann Kosten für die Suche nach Ihren Daten entstanden.

Sie können zwischen verschiedenen Auszügen aus dem Personenregister (BRP) wählen.

  • Auszug aus dem BRP (Standard)
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.
  • Auszug aus dem BRP für den Wohnungsbau einschließlich Adressverlauf
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Anzahl der Bewohner, Datum des Einzugs an die aktuelle Adresse, allen früheren Adressen (Adressverlauf) sowie Namen und Geburtsdaten der Familienmitglieder.
  • Auszug aus dem BRP mit Angabe des Familienstands
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand.
  • Auszug aus dem BRP mit Bürgerservicenummer (BSN)
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Personalausweisnummer.
  • Auszug aus dem BRP mit Angaben zur elterlichen Sorge (auf Niederländisch und Englisch) für Reisen mit Minderjährigen
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes sowie Angaben zur elterlichen Sorge, wie sie der Gemeinde vorliegen. Der Auszug ist in Niederländisch und Englisch verfasst.
  • Internationaler Auszug aus dem BRP
    Auszug mit Namen und Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Datum der Eintragung, Staatsangehörigkeit und Angaben zu den Eltern. In den Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Türkisch. Ein internationaler Auszug hat ein festgelegtes Format. Sie können nicht selbst bestimmen, welche Angaben darin enthalten sein sollen.

Ein BRP-Auszug hat keine Gültigkeitsdauer. Darauf ist jedoch vermerkt, wann der Auszug ausgestellt wurde. In der Regel darf ein Auszug 3 oder 6 Monate alt sein. Dies können Sie bei der Stelle erfragen, die den Auszug von Ihnen verlangt.

Sie können an den Schaltern des Registers für Nichtansässige (RNI) eine Bescheinigung beantragen, dass Sie ins Ausland abgemeldet sind. Weitere Informationen zum RNI finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.