Das Personenregister (BRP) enthält personenbezogene Daten aller Personen, die in den Niederlanden wohnen. Die Behörden nutzen diese Daten beispielsweise zur Ausstellung von Personalausweisen oder Führerscheinen. Außerdem verwenden die Behörden die Daten aus dem BRP, um festzustellen, wer bei Wahlen wahlberechtigt ist, sowie bei der Gewährung von Sozialleistungen.
Lesen Sie sich zunächst die Bedingungen durch.
Eine Änderung müssen Sie persönlich am Schalter im Rathaus einreichen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin unter der Nummer 14055.
Bitte mitbringen:
- Ein gültiger Ausweis
- Offizielle Urkunden, zum Beispiel eine Geburtsurkunde, wenn Sie Ihr Geburtsdatum ändern lassen möchten. Diese Dokumente müssen den dafür geltenden Bedingungen.
Es kann sein, dass wir Ihr Originaldokument zur Überprüfung einbehalten. Sie erhalten hierfür eine Empfangsbestätigung.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihres Antrags auf Änderung Ihrer Daten im BRP treffen wir eine Entscheidung darüber. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
Es ist nicht immer möglich, Ihre Daten zu ändern. Wenn Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen korrekt erfasst wurden, erfolgt keine Berichtigung. In diesem Fall lehnen wir Ihren Antrag ab.
Die Änderung Ihrer Daten im Personenregister ist kostenlos.
Um Ihre personenbezogenen Daten ändern zu können, benötigen wir die Originaldokumente, aus denen hervorgeht, dass die im BRP gespeicherten Daten unrichtig sind. Bei Dokumenten aus bestimmten Ländern muss das Dokument mit einer Apostille oder einem Legalisierungsstempel versehen oder übersetzt sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes oder schau unter die Urkunde einreichen und registrieren lassen.
Wenn Sie nicht (mehr) in den Niederlanden wohnen, aber dennoch eine Beziehung zu einer staatlichen Einrichtung haben, sind Sie im Register für Nichtansässige eingetragen. Sollten darin falsche Angaben zu Ihrer Person verzeichnet sein, können Sie sich an eine der folgenden Stellen wenden: RNI-Anlaufstellen-Gemeinden (Website der staatlichen Behörde für Identitätsdaten).
Sie müssen den Antrag auf Änderung Ihrer Daten im Personenregister selbst stellen. Wenn Sie minderjährig sind, muss Ihr Vormund den Antrag stellen, und wenn Sie unter Vormundschaft stehen, muss der Vormund den Antrag stellen.