Assistenzleistung

Sozialhilfe beantragen

Beantragen Sie Sozialhilfe, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um davon zu leben.

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Sozialhilfe für Jugendliche

Sozialhilfe für junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren beantragen.

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Änderung weiterleiten

Änderungen des Einkommens, der Wohnsituation oder der Familienzusammensetzung melden.

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Einkommensformular einreichen

Ihre Einkünfte für Ihre Sozialleistung melden.

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Probewohnen bei Bezug von Sozialhilfe

Vorübergehendes Zusammenleben ohne Auswirkungen auf Ihre Sozialleistungen.

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Anpassung des pfändungsfreien Betrags

Antrag auf Anpassung des nicht pfändbaren Teils des Einkommens.

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IOAZ-Beihilfe

Beihilfe für ältere Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben.

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Sozialhilfe für Obdachlose und Wohnungslose

Beantragen Sie Sozialhilfe, wenn Sie keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben.

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IOAW-Leistung

Sozialhilfe für ältere Arbeitslose, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

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Aufenthalt oder Urlaub im Ausland melden

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, dürfen Sie sich pro Kalenderjahr vier Wochen im Ausland aufhalten.

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