Führen Sie eine Probeberechnung auf der Website „Ihr Fuß ohne Schiene“. Speichern Sie die Probeberechnung. Diese benötigen Sie, wenn Sie eine Anpassung beantragen.
Wann passen wir Ihren pfändungsfreien Betrag an?
Wir passen den pfändungsfreien Betrag an, wenn sich dies aus der Berechnung ergibt. Dies ist nur möglich:
- wenn wir Ihr Einkommen gepfändet haben;
- oder wenn wir eine Schuld mit Ihrer Sozialleistung verrechnen.
Wie beantragen Sie die Anpassung?
Bitte senden Sie die Probeabrechnung zusammen mit den Belegen an terugvorderen@apeldoorn.nl.
Was ist, wenn die Gemeinde nicht Ihr Pfändungsgläubiger ist?
Wir können den pfändungsfreien Betrag nicht für einen anderen Pfändungsgläubiger anpassen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den anderen Pfändungsgläubiger.