Sozialhilfe für Jugendliche

Du kannst Sozialhilfe beantragen, wenn du älter als 18 Jahre bist und zu wenig verdienst, um über die Runden zu kommen. Diese Leistung sichert dir ein Einkommen, bis du (wieder) eine bezahlte Arbeit findest oder keine Sozialhilfe mehr benötigst.

 
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Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die du erfüllen musst;

  • Sie sind niederländischer Staatsbürger oder besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis;
  • Du bist zwischen 18 und 26 Jahre alt;
  • Du wohnst in der Gemeinde Apeldoorn oder Epe;
  • Sie verfügen nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um davon leben zu können. Bitte beachten Sie: Bei der Beantragung von Sozialleistungen gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen;
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Form der Unterstützung oder Sozialleistung (da Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen);
  • Du befindest dich weder im Gefängnis noch in Untersuchungshaft;
  • Jugendliche unter 27 Jahren haben keinen Anspruch auf allgemeine Sozialhilfe, wenn sie noch eine reguläre Schulausbildung absolvieren können. Der Grund dafür ist, dass diese Jugendlichen in diesem Fall Anspruch auf Studienbeihilfe haben.

Möglicherweise hast du Anspruch auf eine andere Art von Sozialleistung und musst diese bei einer anderen Stelle beantragen. Prüfe daher zunächst, ob und wie du Sozialhilfe beantragen kannst. Dies geschieht automatisch, wenn du online einen Termin vereinbarst.

Achtung! Bist du zwischen 16 und 18 Jahre alt?

Wenn du zwischen 16 und 18 Jahre alt bist, erhältst du keine Sozialhilfe. Es gibt jedoch möglicherweise andere Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Diese hängen von deiner Situation ab.

Dann schicke bitte eine E-Mail mit deinem Namen und deiner Telefonnummer an jongerenloket@apeldoorn.nl. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei dir.

Wenn Sie vorübergehend nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um über die Runden zu kommen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. Im Folgenden erfahren Sie, wie das funktioniert.

Die Beantragung von Sozialleistungen erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Überprüfen
    Zunächst prüfen Sie, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das geschieht automatisch, wenn Sie online einen Termin vereinbaren.
    Klicken Sie oben auf die Schaltfläche ‘Termin vereinbaren’.
  2. Termin
    Über die Schaltfläche oben kannst du einen Termin mit einem Mitarbeiter des Jugendbüros vereinbaren. Falls für deinen Antrag andere Lösungen gelten, wird dies ebenfalls angegeben.
  3. Gespräch
    Du hast zwei Erstgespräche. Dabei besprichst du deine persönliche, finanzielle sowie Wohn- und Lebenssituation. Diese entscheidet darüber, ob du Anspruch auf eine Sozialleistung hast. Außerdem bestimmt deine Situation die Höhe der Sozialleistung. Hast du einen Partner? Dann müsst ihr gemeinsam zu den Gesprächen kommen.

Berechnen Sie Ihren Anspruch

Es ist ratsam, vor dem Gespräch zu prüfen, ob du Anspruch auf Geld aus einer anderen Regelung hast. Dies kannst du auf der Website von das Nibud. Falls du beim Ausfüllen nicht weiterkommst oder Fragen hast, kannst du diese im ersten Gespräch stellen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Möchtest du mehr erfahren oder ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt mit uns auf. Ruf unter 14 055 an und frag nach dem „Jongerenloket“. Du kannst auch eine E-Mail senden an jongerenloket@apeldoorn.nl.

Die Höhe der Sozialhilfe hängt von Ihrem Alter, Ihrer Wohnsituation und der Anzahl der Erwachsenen ab, die 27 Jahre oder älter sind und mit Ihnen unter einer Adresse wohnen. Im letzteren Fall sprechen wir dann von einer Kostenteilungsnorm.

Die Beträge findest du unter die Übersicht über die Sozialhilfesätze.

Während der Gespräche besprichst du deine persönliche, finanzielle sowie Wohn- und Lebenssituation. Davon hängt ab, ob du Anspruch auf eine Sozialleistung hast. Deine Situation bestimmt auch die Höhe der Sozialleistung.

Das bringst du zum ersten Gespräch mit:

  • Ein gültiger Ausweis (kein Führerschein), auf dem die Bürgerservicenummer (BSN) angegeben ist. Wenn Sie einen Personalausweis oder Reisepass ohne BSN besitzen, bringen Sie bitte zusätzlich ein Dokument mit, auf dem Ihre BSN vermerkt ist.
  • Lebenslauf (CV)
  • Deine letzten Bewerbungen (der letzten 2 Monate)

Suchzeit

Mit dem Antrag auf Sozialleistungen sind auch bestimmte Verpflichtungen verbunden, wie beispielsweise die Bewerbungspflicht und die Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass du dich aktiv um eine bezahlte Arbeit oder eine Ausbildung bemühen musst. Es wird von dir erwartet, dass du dich während der vierwöchigen Suchphase aktiv um die Erfüllung dieser Verpflichtungen bemühst, bevor du eine Sozialleistung erhältst. Dies musst du auch nachweisen können.

Zweites Gespräch

Nach dem ersten Gespräch folgt nach Ablauf der vierwöchigen Suchfrist ein zweites Gespräch. Dabei gehen wir näher auf Ihre Situation ein. Wir besprechen die Ergebnisse Ihrer Verpflichtungen. Außerdem teilen wir Ihnen mit, ob Sie Anspruch auf eine Leistung haben, und erklären Ihnen, wie das Antragsverfahren weiter verläuft.

Bitte melde dies dann 48 Stunden im Voraus. Nutze dazu den Link in der Terminbestätigung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht zum Termin erscheinen und sich auch nicht rechtzeitig abmelden, besteht die Gefahr, dass das Anmeldedatum (das mögliche Datum des Leistungsbeginns) verfällt. Es dauert dann länger, bis Sie Klarheit über eine Leistung erhalten.

Bist du verheiratet oder lebst du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann komm bitte gemeinsam zum Termin.

Kann einer von euch nicht? Dann sucht euch einen Termin aus, der euch beiden passt. Ist es aus medizinischen Gründen nicht möglich, sich zu treffen? Dann ruft bitte die Nummer 14 055 an, um die Möglichkeiten zu besprechen.