Sie sind Unternehmer, mindestens 55 Jahre alt und beabsichtigen, Ihr Unternehmen aufzugeben. Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß den Vorschriften der IOAZ zu wenig Einkommen erwirtschaftet. Sie rechnen auch nicht mit einer Verbesserung der Situation.
Sie sind seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen berufstätig, davon mindestens die letzten drei Jahre in Ihrem eigenen Unternehmen. Sie können einen Antrag auf IOAZ-Leistungen stellen und anschließend Ihr Unternehmen auflösen. (Achtung! Der Antrag muss vor der Auflösung des Unternehmens gestellt werden.)
Der Staat kann Ihr Einkommen nach der Geschäftsaufgabe bis zur Höhe der Sozialhilfe aufstocken. Wenn Sie keine Arbeit finden, erhalten Sie die Leistung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Rentenalter erreichen.
Die Höhe der Leistung legen wir anhand Ihrer Familienzusammensetzung fest. Haben Sie einen Lebenspartner mit einem Einkommen? Dann berücksichtigen wir dieses bei der Berechnung. Wenn Sie noch andere Leistungen beziehen, müssen wir diese möglicherweise von der IOAZ-Leistung abziehen.
Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr rentabel ist und Sie die Zeit bis zur tatsächlichen Schließung überbrücken müssen, steht Ihnen die ‘Beihilfe für etablierte/aussteigende Unternehmer‘
Einkommen
- Sie haben vor der Antragstellung mindestens 10 Jahre ununterbrochen gearbeitet: mindestens 3 Jahre als Selbstständiger und davor mindestens 7 Jahre als Selbstständiger oder als Angestellter.
- Ihr durchschnittliches Einkommen der letzten drei Jahre betrug weniger als 27.021 €. Sollten Sie das Unternehmen weiterführen, würde Ihr Einkommen jedes Mal unter 27.597 € pro Jahr liegen.
Ein nicht rentables Unternehmen
- Ihr Unternehmen ist nicht rentabel. Der Gewinn aus Ihrem Unternehmen (ggf. zusammen mit sonstigen Einkünften) reicht nicht aus, um alle geschäftlichen und privaten Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Tilgung von Krediten, die Bildung von Rücklagen für Investitionen, die Zahlung von Steuern sowie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Vermögen
- Wir gehen von dem Vermögen aus, über das Sie zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe verfügen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns die Liquidationsbilanz sowie gegebenenfalls ein Gutachten über Ihre Immobilien zu übermitteln.
Geschäftsaufgabe
- Sie müssen die IOAZ-Leistung beantragen, bevor Sie das Unternehmen auflösen.
- Sie müssen Ihr Unternehmen innerhalb von eineinhalb Jahren nach Einreichung Ihres IOAZ-Antrags tatsächlich aufgeben.
- Nach der Geschäftsaufgabe müssen Sie sich beim UWV Werkbedrijf als Arbeitssuchender melden. Außerdem müssen Sie an Maßnahmen mitwirken, die auf die Aufnahme einer Beschäftigung abzielen. Sie sind verpflichtet, eine geeignete Arbeit anzunehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch für Ihren eventuellen Lebenspartner. Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen? Dann können Sie eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Arbeitspflicht erhalten.
Verwaltung
- Bei der Antragstellung müssen Sie Einsicht in die Buchführung, die Einkommensteuererklärungen und die Steuerbescheide der letzten drei Jahre gewähren. Außerdem müssen Sie vorläufige Zahlen für das laufende Geschäftsjahr vorlegen.