Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Sie wohnen in der Gemeinde Apeldoorn.
- Sie haben in den letzten 12 Monaten die Individueller Einkommenszuschlag Ihnen wurde eine Sozialhilfe gewährt oder Sie hatten unmittelbar vor Aufnahme der Beschäftigung während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 36 Monaten Anspruch auf Sozialhilfe (PW, IOAW oder IOAZ).
(Unter „Abgang“ versteht man: das Erreichen eines Einkommens, das durch die Aufnahme einer Beschäftigung über dem Sozialhilfesatz liegt.)
Sie können das Antragsformular über die Schaltfläche oben auf der Seite herunterladen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Austrittsprämie gewährt an:
- der ehemalige Leistungsempfänger: Dieser wird Ihnen automatisch drei Monate nach Aufnahme der Beschäftigung zuerkannt und ausgezahlt;
- Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben: Sie beantragen die Austrittsprämie selbst. Dies ist ab dem vierten Monat möglich, muss jedoch spätestens im siebten Monat nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.
- Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Voraussetzungen der Regelung erfüllen. Bewahren Sie Originalbelege wie beispielsweise Einkommensnachweise und Kontoauszüge sorgfältig auf. Wir können diese Unterlagen bis zu einem Jahr nach dem Bewilligungsdatum von Ihnen anfordern.
Sie erhalten keine Austrittsprämie, wenn Sie:
- in den letzten 12 Monaten vor dem Übergang in eine bezahlte Beschäftigung bereits eine Übergangsprämie erhalten hat
- 350 €, wenn Sie allein leben und keine Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen.
- 450 €, wenn Sie alleinstehend sind und ein Kind bzw. Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen zu Hause wohnen.
- 500 €, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben.
Sie können sich gerne über bijzonderebijstand@apeldoorn.nl oder rufen Sie die Nummer 14 055 an.