Erstattung der Bearbeitungsgebühren für einen Behindertenparkausweis

In bestimmten Fällen können Sie die Kosten, die Ihnen für die Beantragung des Behindertenparkausweises entstehen, erstattet bekommen.

 
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Sie können die Kosten für Ihren Behindertenparkausweis erstattet bekommen, wenn Sie Einwohner der Gemeinde Apeldoorn sind und Ihr Einkommen unter 130% der der für Sie geltende Sozialhilfesatz.

Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie die Erstattung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Behindertenparkausweises beantragen. Dies ist über das oben stehende Antragsformular möglich.