Sie können bei der Gemeinde Folgendes melden:
- Diskriminierung beim Wohnungszugang: Sie glauben, dass Sie beispielsweise aufgrund Ihrer Religion, Ihres Aussehens, Ihrer politischen Meinung, Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrer sexuellen Orientierung keine Wohnung bekommen.
- Ihr Vermieter macht Ihnen Angst – sei es per Nachricht oder persönlich.
- Ihr Vermieter möchte keinen Mietvertrag aufsetzen, oder der Mietvertrag wurde weder vom Mieter noch vom Vermieter unterzeichnet.
- Ihr Vermieter informiert Sie schriftlich nicht ausreichend über:
- Ihre Rechte und Pflichten.
- die Vereinbarungen bezüglich einer eventuellen Kaution.
- die Kontaktdaten des Vermieters und/oder Verwalters.
- die Kontaktdaten der örtlichen Meldestelle, um Probleme mit dem Vermieter zu melden.
- die Servicekosten.
- Ihr Vermieter verlangt eine Kaution in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten).
- Ihr Vermieter erklärt nicht, wofür die Nebenkosten anfallen.
- Sie sind der Meinung, dass die Servicekosten zu hoch sind.
- Ihr Vermietungsvermittler oder Makler verlangt bei der Vermietung Ihrer Wohnung doppelte Vermittlungsgebühren.
- Ihr Mietvertrag ist nicht getrennt vom Arbeitsvertrag festgelegt.
- Die Informationen sind nicht in einer Sprache verfasst, die Sie verstehen.
- Laut Mietpreischeck zahlen Sie eine zu hohe Miete, und der Vermieter ist nicht bereit, die Miete anzupassen. Erfahren Sie mehr über den Mietpreischeck unter Ist meine Miete zu hoch? von Volkshuisvesting Nederland.
Andere Themen, wie Meldungen oder Beschwerden über mangelhafte Instandhaltung oder Mängel an der Mietwohnung, fallen nicht unter das Gesetz über gute Vermietungspraxis oder das Gesetz über bezahlbare Mieten. Auf der Website der Bundesregierung Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Mieter und darüber, wie Sie einen Vermieter in Verzug setzen können. Es gibt verschiedene Stellen, die bei Mietstreitigkeiten Hilfe anbieten. So können Sie beispielsweise eine Frage zu Ihren Rechten als Mieter an die Wohnungsverband, Sie können die Mietkommission eine unabhängige Stellungnahme einholen oder sich vom Rechtsberatungsstelle.
Eine einfache Erklärung zu Ihren Rechten als Mieter finden Sie unter wohnen.steffie.nl
Möchten Sie als Anwohner eine Störung melden? Das können Sie über Störungen melden
Mieten Sie bei einer Wohnungsbaugesellschaft oder einer Wohnungsbaukooperative?
Wohnungsbaugesellschaften müssen sich ebenfalls an das Gesetz über gute Vermietungspraxis und das Gesetz über bezahlbare Mieten halten. Wenn Sie eine Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft mieten, können Sie dort Ihre Beschwerde einreichen. Die Gesellschaft wird Ihre Beschwerde bearbeiten.
Kommen Sie nicht weiter? Dann gelten die Informationen unter der Überschrift “Bezieht sich Ihre Meldung auf etwas anderes?”.
Die Gemeinde ist nicht für Meldungen über Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften zuständig. Wir halten es jedoch für wichtig, zu wissen, was vor sich geht. Wenn wir viele Meldungen über eine Wohnungsbaugesellschaft erhalten, werden wir dies in unseren Gesprächen mit der betreffenden Gesellschaft thematisieren. Sie können also jederzeit eine Meldung über eine Wohnungsbaugesellschaft einreichen.
Dies sind die Bestimmungen des Gesetzes über gute Vermietungspraxis:
- Vermieter dürfen Menschen, die eine Wohnung suchen, nicht diskriminieren.
- Vermieter dürfen Mieter nicht bedrohen oder einschüchtern.
- Vermieter dürfen maximal zwei Monatsmieten als Kaution verlangen. Die Grundmiete ist der Mietpreis ohne Nebenkosten wie beispielsweise Hausmeisterkosten, Gas, Wasser, Strom oder Verwaltungskosten.
- Vermieter müssen einen Vertrag aufsetzen. Der Vertrag muss vom Vermieter und vom Mieter unterzeichnet werden.
- Vermieter müssen Mieter umfassend über Folgendes informieren:
- Ihre Rechte und Pflichten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
- die Kaution und wie Sie diese bei Vertragsende zurückerhalten.
- wie Sie den Vermieter erreichen können. Zum Beispiel per Post, Telefon oder E-Mail.
- wo Sie unzulässiges Vermieterverhalten melden können (nämlich auf dieser Website).
- die von Ihnen zu zahlenden Servicekosten.
- Vermieter dürfen nur die gesetzlich festgelegten Nebenkosten verlangen (Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 259 und 261 von Buch 7).
- Vermietungsvermittler dürfen von Mietern keine doppelten Vermittlungsgebühren verlangen.
Werden Wohnungen an Arbeitsmigranten vermietet? Dann muss ein Vermieter außerdem:
- Den Mietvertrag getrennt vom Arbeitsvertrag festlegen;
- Dem Mieter die oben genannten Informationen schriftlich in einer Sprache zur Verfügung stellen, die er versteht.
- Die Miete muss der Qualität der Wohnung entsprechen. Ziel des Gesetzes über bezahlbare Mieten ist es, für mehr bezahlbare Mietwohnungen und Zimmer zu sorgen. Oder besser gesagt: für mehr Wohnungen und Zimmer mit einer Miete, die der Qualität entspricht. Diese Qualität wird anhand des Wohnungsbewertungssystems (WWS) ermittelt.
- Das WWS ist ein Punktesystem und funktioniert ganz einfach: Jede Wohnung oder jedes Zimmer erhält Punkte für seine Qualität. Dazu zählen beispielsweise die Quadratmeterzahl, die Energieeffizienzklasse, der WOZ-Wert, die Ausstattung der Küche sowie das Vorhandensein eines Gartens oder Balkons. Diese Punkte werden addiert. Die Gesamtzahl der WWS-Punkte – also die Qualität einer Wohnung – bestimmt die maximale Miete. Für nicht eigenständige Wohnungen (wie Zimmer) gilt ein separates Punktesystem: das Wohnungsbewertungssystem für nicht eigenständige Wohnungen (WWSO).
- Bei Sozialwohnungen, also Wohnungen mit bis einschließlich 143 Punkten, waren Vermieter schon immer verpflichtet, sich an diese Mietobergrenze zu halten. Das Gesetz über bezahlbare Mieten sorgt dafür, dass nun ein neuer Sektor hinzukommt, für den diese Verpflichtung ebenfalls gilt: der mittlere Mietsektor. Dabei handelt es sich um Wohnungen mit 144 bis einschließlich 186 Punkten. Bislang gab es für diese Wohnungen keinen festen Mietpreis, und Vermieter konnten beliebige Mieten verlangen. Indem die Vorschriften nun auch für diesen Sektor gelten, entstehen mehr bezahlbare Wohnungen.
- Wohnungen mit 187 Punkten oder mehr fallen in den freien Wohnungsmarkt. Hierfür gilt keine Mietobergrenze.
- Bitte beachten Sie: Das Gesetz gilt auch für Wohnungen privater Vermieter, Studentenzimmer und andere nicht selbstständige Wohnräume.
- Erfahren Sie alles über das Gesetz über bezahlbare Mieten und Ihre konkrete Situation unter Ist meine Miete zu hoch? von Volkshuisvesting Nederland.
Nach der Meldung folgen drei Schritte:
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Die Gemeinde prüft Ihre Meldung. Dabei wird untersucht, ob Ihre Meldung unter das Gesetz über ordnungsgemäße Vermietung oder das Gesetz über bezahlbare Mieten fällt. Und ob tatsächlich etwas geschieht, was nicht zulässig ist.
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Liegt ein Verstoß gegen das Gesetz über ordnungsgemäße Vermietung oder das Gesetz über bezahlbare Mieten vor, wird ein Durchsetzungsverfahren eingeleitet. Der Vermieter erhält dann eine schriftliche Verwarnung. Die Gemeinde kann dem Vermieter außerdem eine Geldbuße auferlegen.
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Sie erhalten so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen, eine Antwort von der Gemeinde. Falls erforderlich, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen oder Nachweise anzufordern. So können wir die Situation angemessen beurteilen. Anschließend informieren wir Sie über die geltenden Gesetze und Vorschriften und darüber, welche Organisation Ihnen möglicherweise weiterhelfen kann.
Geben Sie Ihre Meldung anonym ab? Dann erhalten Sie keine Antwort von der Gemeinde. Wir nehmen Ihre Meldung zur Kenntnis und wenden uns bei Bedarf an Ihren Vermieter. Achten Sie daher stets darauf, dass Ihre Meldung so konkret wie möglich ist.
Kommen Sie mit dem Vermieter nicht weiter? Und fällt Ihre Beschwerde unter das Gesetz über gute Vermietungspraxis oder das Gesetz über bezahlbare Mieten (siehe Registerkarte ‘Was können Sie bei der Gemeinde melden’)? Dann können Sie dies bei der Meldestelle melden. Vergessen Sie nicht, so viele Belege wie möglich beizufügen, darunter auch Nachweise über den Kontakt, den Sie mit Ihrem Vermieter hatten.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Persönliche Meldung (Sie geben personenbezogene Daten an)
- Anonym melden (Sie geben keine persönlichen Daten an)
Bitte beachten Sie! Sie erhalten nur dann eine Rückmeldung, wenn Sie eine persönliche Meldung einreichen. Sie können eine Meldung auch anonym einreichen, beispielsweise wenn Sie Angst vor dem Vermieter haben. Ihre Meldung wird dann zwar weiterhin bearbeitet, aber die Gemeinde kann Sie nicht über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung informieren, da uns Ihre Kontaktdaten nicht vorliegen. Außerdem kann die Gemeinde keine Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, da nicht festgestellt werden kann, ob Sie eine betroffene Person sind.
Die Gemeinde geht sorgfältig mit Ihren Daten um. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung der Gemeinde Apeldoorn.