Verjährung von „Snippergroen“

Wenn Sie Gemeindegrundstück bereits seit langer Zeit als Garten nutzen, kann eine Ersitzung vorliegen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. In diesem Flyer erklären wir Ihnen, was Ersitzung ist und was Sie tun müssen, um eine Ersitzung nachzuweisen.

Es gibt zwei Arten der Verjährung: die erwerbende und die befreiende Verjährung.

  • Befreiende Verjährung
  • Es muss sich um ‘Besitz’ handeln. Sie müssen den Besitz über einen Zeitraum von 20 Jahren nachweisen können.

Besitz

Besitz bedeutet, dass Sie den Streifen Gemeindegrundstück durchgehend nutzen. Es muss auch klar sein, dass Sie das Grundstück nutzen und niemand sonst. Es kommt darauf an, wie Sie den Streifen Gemeindegrundstück nutzen. Ist er von einer hohen Hecke umgeben? Oder steht dort ein Schuppen? Dann liegt möglicherweise Besitz vor. Mähen Sie das Gras, oder ist der Streifen Gemeindeland mit Fliesen gepflastert? Diese Gestaltung reicht nicht aus, um von Besitz zu sprechen.

Erwerbsverjährung

Es muss sich um ‘Besitz’ handeln.

  • Sie müssen ‘in gutem Glauben’ handeln.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Immobilie über einen Zeitraum von 10 Jahren besessen haben.

In gutem Glauben

Handeln in gutem Glauben bedeutet, dass Sie weder wussten noch wissen konnten, dass der von Ihnen genutzte Streifen Gemeindegrund nicht zu Ihrem Grundstück gehört. Dies können Sie nachweisen, wenn beim Katasteramt oder in der Eigentumsurkunde des Notars ein Fehler unterlaufen ist. In diesem Fall handeln Sie rechtlich gesehen ‘in gutem Glauben’. Wenn kein Fehler vorliegt, hätten Sie wissen können, dass der Streifen Land nicht zu Ihrem Grundstück gehört. Auch wenn Sie das vielleicht selbst nicht wussten. Rechtlich gesehen liegt dann kein Handeln ‘in gutem Glauben’ vor.

Beweis

Sie müssen selbst nachweisen, dass Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Dazu können Sie Fotos, Videos oder anderes Bildmaterial an die Gemeinde senden. Zeugenaussagen dienen lediglich zur Untermauerung des Bildmaterials und werden von uns nicht als eigenständiger Beweis angesehen.

Achtung!

Sie können sich nicht auf die Verjährung berufen, wenn Sie mit der Gemeinde einen Miet- oder Leihvertrag über den Streifen Gemeindegrund abgeschlossen haben.

Sich auf die Verjährung berufen

Sie können Ihren Einwand wegen Verjährung einschließlich der entsprechenden Beweismittel per E-Mail an folgende Adresse senden: snippergroen@apeldoorn.nl oder an die Gemeinde Apeldoorn, Postfach 9033, 7300 ES Apeldoorn senden.

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von Snippergroen unter der Nummer 14 055 oder senden Sie eine E-Mail an snippergroen@apeldoorn.nl

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Verjährung vorliegt, senden wir Ihnen ein Schreiben, in dem wir die Verjährung anerkennen und die Gründe dafür erläutern. Die Gemeinde unterstützt Sie bei der offiziellen Feststellung der Verjährung. Sie können dies beim Notar und beim Katasteramt regeln lassen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.