Betreutes Wohnen / Betreutes Zuhause

Benötigen Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld intensive Pflege, wie beispielsweise eine 24-Stunden-Betreuung oder Unterstützung in mehreren Lebensbereichen? Dann könnte eine Form des betreuten Wohnens bzw. der betreuten häuslichen Pflege eine geeignete Lösung sein. Wenn Sie in der Gemeinde Apeldoorn wohnen und Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich über das untenstehende Kontaktformular an Samen055 wenden. Wohnen Sie in den Gemeinden Voorst, Epe, Brummen, Heerde oder Hattem? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre eigene Gemeinde. Wenn Sie nicht in der Gemeinde Apeldoorn wohnen, füllen Sie bitte das ‘Prüfformular zur landesweiten Zugänglichkeit der Region Oost-Veluwe’ aus.

 
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Können Sie aufgrund psychischer und/oder psychosozialer Probleme nicht mehr zu Hause wohnen? Besprechen Sie Ihren Hilfsbedarf mit einem Mitarbeiter von Samen055. Sie können unter der Nummer 055-580 11 40 anrufen.

Wir besprechen kurz Ihr Anliegen, um zu prüfen, ob wir Ihnen direkt mit Informationen oder Ratschlägen weiterhelfen können. Sollte dies nicht möglich sein, notieren wir Ihre Daten und Ihr Anliegen, und ein Berater wird Sie innerhalb von einem bis spätestens drei Werktagen anrufen, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Falls erforderlich, vereinbart der Berater gemeinsam mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch bei Ihnen zu Hause.

Die Rolle der Gemeinde

Die Gemeinde Apeldoorn ist als Zentrumsgemeinde für das betreute Wohnen in dieser Region zuständig. Wir erstellen eine Indikation für die Einwohner der Gemeinden Apeldoorn, Voorst, Epe, Brummen oder Heerde. Es kann auch sein, dass die Person, die betreutes Wohnen in Anspruch nehmen möchte, eine nachweisbare, enge Verbindung zu dieser Region hat. 
Kommen Sie aus einer anderen Region? Dann füllen Sie bitte das Bewertungsbogen zur landesweiten Barrierefreiheit in der Region Oost-Veluwe in.

Indikation für betreutes Wohnen

Wenn Sie eine Indikation für betreutes Wohnen erhalten, suchen wir nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit. Das kann ein Zimmer in einer Einrichtung oder eine Wohngemeinschaft sein. Sie können selbst mit einem Anbieter Kontakt aufnehmen. Wir können dies aber auch für Sie übernehmen. Es kann sein, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt werden, wenn kein Platz verfügbar ist.

Ob jemand in einer betreuten Wohnform wohnen darf, hängt von der jeweiligen Situation dieser Person ab. Welche Probleme hat die Person? Wie hat sie bisher gewohnt? Ist eine Unterstützung im häuslichen Umfeld eine geeignete Lösung? Nur wenn die Betreuung im häuslichen Umfeld nicht ausreicht, erteilt die Gemeinde eine Indikation für betreutes Wohnen.

Die betreffende Person besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit oder hält sich rechtmäßig in den Niederlanden auf.

Wenn Sie eine Unterstützung oder ein Hilfsmittel im Rahmen des Wmo in Anspruch nehmen, zahlen Sie fast immer einen Eigenanteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Unterstützung oder das Hilfsmittel in natura erhält oder in Form eines personengebundenes Budget. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Eigenanteil.

Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie kein betreutes Wohnen mehr benötigen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihre Unterstützung verlängern möchten. Füllen Sie dazu gemeinsam mit Ihrem Betreuer das Meldeformular von Samen055. Tun Sie dies 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Unterstützungszeitraums. Sie erhalten innerhalb eines bis spätestens drei Werktage einen Anruf von einem Wmo-Berater, damit dieser Ihren Unterstützungsantrag mit Ihnen besprechen kann. Falls erforderlich, vereinbart der Wmo-Berater gemeinsam mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch bei Ihnen zu Hause.

Das Gespräch bei Ihnen zu Hause wird etwa eine bis eineinhalb Stunden dauern. Wir bitten Sie, dies bei der Vereinbarung anderer Termine zu berücksichtigen.