Melden Sie Ihr Kind möglichst 10 Wochen im Voraus schriftlich bei der Schule Ihrer Wahl am neuen Wohnort an. Verzögert sich die Aufnahme Ihres Kindes in eine Schule? Wenden Sie sich dann an den Schulpflichtbeauftragten der Gemeinde.
Eine bedarfsgerechte Bildung hilft Kindern, ihr Potenzial (besser) zu entfalten. Der Schulverbund Apeldoorn verfügt über das Fachwissen zu den Spezialisierungen der Schulen in Apeldoorn und der Region. Dies gilt sowohl für die Grundschule als auch für die weiterführende Schule. Dort können Sie sich mit Ihren Fragen zu den Bildungsformen, Schularten und Standorten an den Kooperationsverband wenden.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Kooperationsverbund auf www.swvapeldoornpo.nl oder www.swv-vo-2505.nl.
Jugendliche zwischen 18 und 23 Jahren, die keine Startqualifikation besitzen, können sich für eine Beratung an das „Doorstroompunt“ wenden. Hier erhalten Jugendliche Unterstützung bei ihren Schritten in Richtung Ausbildung oder Arbeit. Die Mitarbeiter des „Doorstroompunt“ prüfen dann gemeinsam mit den Jugendlichen, wo ihre Chancen liegen. Das „Doorstroompunt“ berät junge Menschen bei ihren Entscheidungen und Schritten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
Für wen?
Das „Doorstroompunt“ richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 23 Jahren ohne Einstiegsqualifikation. Eine Einstiegsqualifikation ist ein HAVO-/VWO-Abschluss oder mindestens das MBO-Niveau 2.
Termin vereinbaren
Haben Sie Fragen? Oder möchten Sie im Rathaus vorbeikommen? Dann wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter des „Doorstroompunt“ unter dsp@apeldoorn.nl.
Möchten Sie für Ihr Kind eine Freistellung beantragen? Das ist nur unter besonderen Umständen möglich.
Urlaub außerhalb der Schulferien
Ist es Ihnen aufgrund Ihres Berufs nicht möglich, während der Schulferien als Familie 10 Tage in den Urlaub zu fahren, können Sie Urlaub außerhalb der Schulferien beantragen. Sie müssen nachweisen, dass ein Urlaub während der Schulferien für Sie oder Ihren Arbeitgeber zu unüberwindbaren betriebswirtschaftlichen Problemen führt. Es darf sich dabei nicht um organisatorische Gründe handeln. Der Urlaub außerhalb der Schulferien Wenden Sie sich bitte an den Schulleiter (PDF, 77 kB).
Sonderfreistellung vom Schulbesuch
In bestimmten Situationen können Sie eine Sonderfreistellung vom Schulbesuch beantragen. Dabei handelt es sich um wichtige Ereignisse wie eine Hochzeit oder einen Todesfall. Meistens sind dies Ereignisse, die außerhalb Ihres Einflussbereichs oder des Einflussbereichs Ihres Kindes liegen, wie beispielsweise höhere Gewalt oder eine gesetzliche Verpflichtung.
- 10 Tage oder weniger Sonderfreistellung vom Schulunterricht
Sie beantragen die Freistellung beim Schulleiter, wenn Sie eine Freistellung von höchstens 10 Schultagen beantragen. - Mehr als 10 Schultage Sonderurlaub
Sie beantragen die Beurlaubung beim Schulpflichtbeauftragten über das Online-Formular.
Haben Sie Fragen zur (angemessenen) Schulbildung oder zum Recht auf Bildung? Dann wenden Sie sich bitte an das Team „Schulpflicht“ unter der Telefonnummer 14 055. Auf der Website von Bundesregierung Dort finden Sie auch allgemeinere Informationen zur Schulpflicht und zu Ausnahmen von der Qualifikationspflicht.