Eidesstattliche Erklärung

Hat Ihr minderjähriges Kind keinen Reisepass oder Personalausweis?

Dann muss der Elternteil oder Erziehungsberechtigte eine eidesstattliche Erklärung abgeben

Um Ihr Kind registrieren zu können, ist ein Reisepass erforderlich. Manchmal verfügt ein Kind über keine offiziellen Dokumente. Zum Beispiel, weil sich ein Land im Kriegszustand befindet oder weil nie ein Dokument ausgestellt wurde. In solchen Fällen ist es möglich, die Daten auf der Grundlage einer eidesstattlichen Erklärung oder einer eidesstattlichen Zusicherung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zu erfassen.

Um die eidesstattliche Erklärung abzugeben, müssen Sie persönlich beim Gemeente Loket vorstellig werden. Dazu benötigen Sie einen Termin. Die Erklärung wird schriftlich festgehalten und von Ihnen unterzeichnet. Sie müssen auf jeden Fall Folgendes mitbringen:

  • alle in Ihrem Besitz befindlichen amtlichen Dokumente (Urkunden) über Ereignisse im Ausland, wie beispielsweise eine Geburt, einen Todesfall, eine Eheschließung oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese Dokumente müssen ins Niederländische, Englische, Deutsche oder Französische übersetzt sein
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (dies darf kein Führerschein sein)
  • Bei einer eidesstattlichen Erklärung müssen sowohl die Eltern als auch das Kind anwesend sein

Eine eidesstattliche Erklärung ist ein offizielles Quelldokument und muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Sie machen sich strafbar, wenn Sie unter Eid (oder unter Versprechen) falsche oder unrichtige Angaben machen.

Verfügt Ihr minderjähriges Kind über keinen Reisepass oder keinen Ausweis?

In diesem Fall müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine eidesstattliche Erklärung abgeben

Für die Registrierung eines Kindes ist ein Reisepass erforderlich. Manchmal verfügt das Kind über keine offiziellen Dokumente. Zum Beispiel, weil im Land Krieg herrscht oder weil noch nie ein Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist die Erfassung der Daten auf der Grundlage einer eidesstattlichen Erklärung oder der Bestätigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten möglich. Um eine eidesstattliche Erklärung oder eine eidesstattliche Zusicherung abzugeben, müssen Sie persönlich bei der Stadtverwaltung vorstellig werden.

Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Der Antrag muss schriftlich gestellt und von Ihnen unterschrieben werden. In jedem Fall müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: alle Ihnen vorliegenden amtlichen Dokumente (Urkunden) über Ereignisse im Ausland, wie z. B. Geburt, Tod, Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese Dokumente müssen ins Niederländische, Englische, Deutsche oder Französische übersetzt sein. Außerdem benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder einen Ausweis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten (kein Führerschein). Vater und Kind müssen bei der eidesstattlichen Erklärung anwesend sein.

Eine eidesstattliche Erklärung ist ein offizielles Dokument und muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Sie machen sich strafbar, wenn Sie unter Eid (oder durch eine eidesstattliche Versicherung) falsche oder unrichtige Angaben machen.

Hat Ihr minderjähriges Kind keinen Reisepass oder keinen Ausweis?

Ihr minderjähriges Kind hat keinen Reisepass oder

ein Ausweisdokument?

Für die Registrierung eines Kindes ist ein Reisepass erforderlich. Manchmal verfügt das Kind über keine amtlichen Dokumente. Zum Beispiel, weil sich das Land im Kriegszustand befindet oder weil das Dokument nie ausgestellt wurde.

In diesen Fällen können die Daten auf der Grundlage einer eidesstattlichen Erklärung oder einer Bestätigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Um eine eidesstattliche Erklärung oder eine eidesstattliche Zusicherung abzugeben, müssen Sie persönlich im Rathaus erscheinen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Urkunde wird schriftlich erstellt und von Ihnen unterzeichnet. Sie müssen in jedem Fall Folgendes mitbringen: alle Ihnen vorliegenden amtlichen Dokumente (Urkunden) zu Ereignissen im Ausland, wie z. B. Geburt, Tod, Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft.

Diese Dokumente müssen ins Niederländische, Englische, Deutsche oder Französische übersetzt werden. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (kein Führerschein). Elternteil und Kind müssen bei der eidesstattlichen Erklärung anwesend sein. Die eidesstattliche Erklärung ist ein offizielles Primärdokument und muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Sie machen sich strafbar, wenn Sie unter Eid (oder durch ein Versprechen) falsche oder unrichtige Angaben machen.

Hat Ihr minderjähriges Kind keinen Reisepass oder keinen Identitätsnachweis?

Dann muss der Elternteil oder Erziehungsberechtigte eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Für die Anmeldung Ihres Kindes ist ein Reisepass erforderlich. Manchmal verfügt ein Kind über keine amtlichen Dokumente, beispielsweise weil sich ein Land im Krieg befindet oder weil nie ein Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist es möglich, die Daten auf der Grundlage einer eidesstattlichen Erklärung oder einer eidesstattlichen Versicherung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zu erfassen. Um die eidesstattliche Erklärung oder eidesstattliche Versicherung abzugeben, müssen Sie persönlich zum Rathaus kommen. Hierfür benötigen Sie einen Termin. Die Erklärung wird schriftlich festgehalten und von Ihnen unterzeichnet. Sie sollten in jedem Fall Folgendes mitbringen:

  • alle amtlichen Urkunden, die sich in Ihrem Besitz befinden und Ereignisse im Ausland betreffen, wie beispielsweise eine Geburt, einen Tod, eine Eheschließung oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese Urkunden müssen ins Niederländische, Englische, Deutsche oder Französische übersetzt werden
  • ein gültiger Reisepass oder der Personalausweis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (kein Führerschein)
  • Bei einer eidesstattlichen Erklärung müssen sowohl der Elternteil als auch das Kind anwesend sein

Eine eidesstattliche Erklärung ist ein amtliches Urkundendokument und muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wenn Sie unter Eid (oder einer eidesstattlichen Erklärung) falsche oder unrichtige Angaben machen, machen Sie sich strafbar.