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Fragen und Antworten zur Notunterkunft Waleweingaarde

Klopt het dat er asbest in het gebouw is gevonden?

Ja, das stimmt. Bei den Umbauarbeiten in der Notunterkunft ist Asbest freigesetzt worden. Nachdem dies entdeckt wurde, hat das COA die Notunterkunft vorsorglich geschlossen und untersuchen lassen, wo sich genau Asbest befindet. Alle vorübergehend dort untergebrachten Personen wurden in eine andere Einrichtung des COA in Breda umgesiedelt. Die Gemeinde Apeldoorn und das COA prüfen nun gemeinsam, wie die Nutzung des Gebäudes durch die Notunterkunft am besten geregelt werden kann. Auf jeden Fall bleibt die Notunterkunft in den Sommermonaten geschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Notunterkunft und einem Asylbewerberheim?

Die Notunterkunft ist eine spartanische, vorübergehende Unterkunft ohne Annehmlichkeiten wie ein eigenes Schlafzimmer. Die Flüchtlinge schlafen hier zu mehreren in Schlafsälen.

In einem Asylbewerberheim wohnen sie und führen ein selbstständigeres Leben. Sie kümmern sich um den Haushalt, bringen die Kinder zur Schule und bereiten sich mit Kursen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten auf ihre Zukunft vor.

Warum befindet sich die Notunterkunft nicht in einem Hotel?

Wir möchten, dass Hotels weiterhin für den Tourismus zur Verfügung stehen. Deshalb werden in unserer Gemeinde keine zusätzlichen Hotels als Unterkünfte genutzt.

Warum wurde dieser Standort ausgewählt?

Dieses Gebäude steht teilweise leer und bietet ausreichend Platz im Innen- und Außenbereich für die Betreuung. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Gebäudes.

Wer wird in der Waleweingaarde betreut?

Op dit moment is de spoednoodopvang niet in gebruik.

Wie viele Flüchtlinge nimmt Apeldoorn noch auf?

An der Deventerstraat in Apeldoorn beherbergen wir 600 Menschen. In zwei provisorischen Unterkünften in Beekbergen und Loenen beherbergen wir insgesamt 281 Personen. Die COA sucht nach einer dauerhaften Lösung als Ersatz für diese beiden provisorischen Unterkünfte.

Wie werden die Flüchtlinge unterstützt?

Dies erfolgt durch das COA in Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Vluchtelingenwerk. Alle erwachsenen Asylbewerber nehmen an einem Informationsprogramm teil, das unter anderem die Umgebung, Verhaltensregeln innerhalb und außerhalb der Unterkunft sowie Umgangsformen zum Thema hat. Darüber hinaus gelten klare Hausregeln. Die Bewohner müssen sich daran halten; bei Verstößen kann das COA Maßnahmen ergreifen.

Gibt es eine Beratungsgruppe oder ein Anwohnerforum?

Ja. Jeder COA-Standort führt Gespräche mit den Anwohnern und anderen Akteuren aus der Umgebung, wie beispielsweise Anwohnern, Ladenbesitzern, Unternehmern sowie sozialen Einrichtungen und Vereinen. Das COA organisiert dies. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie eine E-Mail an den Standortleiter der Notunterkunft senden. Die E-Mail-Adresse lautet fmmzapeldoornwaleweingaarde@coa.nl.

Kann ich irgendwie helfen?

Sowohl aus Organisationen und Unternehmen als auch privat engagieren sich viele Freiwillige in der Asylunterbringung. Auch bei der Gemeinde Apeldoorn fragen Menschen regelmäßig nach, was sie tun können. Auf der Website des COA Hier finden Sie Informationen dazu.

Welche Maßnahmen gibt es, um einen reibungslosen Ablauf der Notunterbringung zu gewährleisten?

Die Gemeinde hat an mehreren Orten in und um Apeldoorn Erfahrung mit Unterbringungsstätten. Im Allgemeinen empfinden die Anwohner dadurch keine oder kaum Beeinträchtigungen. Das COA ist für die Sicherheit und die Verwaltung innerhalb der Unterbringungsstätte verantwortlich. Deshalb ist rund um die Uhr Sicherheitspersonal vor Ort, es gelten Hausregeln und es gibt Vereinbarungen darüber, was geschieht, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.

Die Gemeinde ist für den öffentlichen Raum und das Lebensumfeld rund um die Einrichtung verantwortlich. Gemeinsam mit dem COA, der Polizei und anderen direkt betroffenen Parteien wurde ein Verwaltungsplan erstellt, um ein sicheres und lebenswertes Umfeld rund um die Aufnahmeeinrichtung zu gewährleisten. Je nachdem, wie sich die Situation in der Praxis entwickelt, können die Maßnahmen angepasst werden.

Bekijk het beheerplan (pdf, 517 kB)

Gibt es Sicherheitspersonal?

Ja. Jeder COA-Standort führt Gespräche mit den Anwohnern und anderen Akteuren aus der Umgebung, wie beispielsweise Anwohnern, Ladenbesitzern, Unternehmern sowie sozialen Einrichtungen und Vereinen. Das COA organisiert dies. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie eine E-Mail an den Standortleiter der Notunterkunft senden. Die E-Mail-Adresse lautet fmmzapeldoornwaleweingaarde@coa.nl.

Wie geht die Gemeinde mit Demonstrationen gegen die Notunterkünfte und mit Störungen der öffentlichen Ordnung um?

Die Stadt Apeldoorn legt Wert darauf, dass jeder friedlich demonstrieren und seine Meinung äußern kann.

Gleichzeitig ist die Gemeinde für ein sicheres Lebensumfeld und die öffentliche Ordnung verantwortlich. Deshalb wird die Situation genau geprüft. Gegen Straftaten wird vorgegangen. Falls erforderlich, werden Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit ergriffen, wie beispielsweise eine Notverordnung, eine Notverfügung oder die Ausweisung eines Sicherheitsrisikogebiets.

Jeder, der in der Gemeinde Apeldoorn eine Demonstration abhalten möchte, kann sich melden. Die Gemeinde prüft dann, ob und wie dies ermöglicht werden kann. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt zur Gemeinde.

Wird es an diesem Standort eine dauerhafte Betreuungseinrichtung geben?

Das ist noch nicht bekannt. Das COA wird jedoch prüfen, ob dieser Standort nach der Notunterbringung als langfristige Unterbringungsmöglichkeit in Frage kommt. Sollte die Antwort darauf ‘Ja’ lauten, muss die Gemeinde darüber entscheiden. Die Gemeinde wird die Einwohner von Apeldoorn in diese Entscheidung einbeziehen. Außerdem ist dann eine Genehmigung erforderlich. Gegen diese Genehmigung kann Einspruch eingelegt werden.

Kann ich noch Einspruch gegen die Einrichtung der Notunterkunft einlegen?

Ja, das ist möglich. Die Gemeinde hat dem COA am 26. Mai 2026 Genehmigungen für die vorübergehende Notunterbringung, die Aufstellung von provisorischen Unterkünften und einen Umbau des Gebäudes erteilt.

Die erteilten Genehmigungen wurden im Amtsblatt der Stadt Apeldoorn unter den folgenden Links veröffentlicht:

Über diese Links finden Sie weitere Informationen zu den Genehmigungen und erfahren, wie Betroffene Einspruch einlegen können.