Einfache Erklärung
Bitte beachten Sie: Dies ist eine vereinfachte Erklärung. Daraus können Sie keine Rechte ableiten. Die vollständigen Bestimmungen finden Sie unter: https://lokaleregelgeving.overheid.nl/CVDR758353/1.
Wir in Apeldoorn möchten, dass alle Kinder sicher und gesund aufwachsen können. Als Eltern möchten Sie das Beste für Ihre Kinder. Sie sorgen für Essen, Sicherheit, Struktur und Zuwendung, auch wenn es mal nicht so gut läuft. Sie tragen die Verantwortung und werden sie auch weiterhin tragen.
Das Erwachsenwerden verläuft nicht immer reibungslos. Oft können Familie, Freunde oder Nachbarn Ihnen helfen. Klappt es auch gemeinsam nicht? Dann gibt es (Freiwilligen-)Organisationen, an die Sie sich wenden können, auch in Ihrem Stadtteil. Sie finden sie unter: Freiwilligenprojekte: https://niza055.nl/ oder der „Buurtwijzer“ Apeldoorn https://www.samen055.nl/samen055-nieuws/buurtwijzer-de-nieuwe-digitale-kaart-voor-overzicht-in-ondersteuning-in-eigen-buurt.html.
Bleiben die Sorgen bestehen oder sind sie schwerwiegend? Dann ist eine spezialisiertere Hilfe erforderlich. Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Problemen beim Heranwachsen oder bei der Erziehung, die sie nicht selbst lösen können. Das Ziel ist, dass es wieder besser wird. Wir versuchen, diese Hilfe so kurz wie möglich in Anspruch zu nehmen.
Zwei Arten der Jugendhilfe
Es gibt zwei Formen der Jugendhilfe. Hilfe und Unterstützung, die Sie selbst in Anspruch nehmen können, ohne dass Sie dafür eine Indikation benötigen. Dies bezeichnen wir als frei zugängliche Jugendhilfe. Daneben gibt es spezialisierte Hilfe und Betreuung, für die Sie über das Stadtteilteam eine Indikation erhalten können. Diese Hilfe ist also nicht frei zugänglich. Das Jugendgesetz bezeichnet dies als individuelle Maßnahmen.
1. Frei zugängliche Hilfe
Sie können sich selbst dorthin wenden. Sie benötigen keine Überweisung. Die Hilfe ist leicht erreichbar und oft schnell verfügbar. Schauen Sie auf den genannten Websites nach.
Beispiele:
- Informationen und Beratung
- Freiwillige oder Begleiter
- leichte Erziehungsunterstützung
- vorübergehende Betreuung zu Hause (max. 1 Jahr)
- Praxisassistent/in für Jugendmedizin beim Hausarzt
- Sozialarbeit
2. Nicht frei zugängliche Hilfe (individuelle Maßnahmen)
Hierbei handelt es sich um eine intensivere oder spezialisierte Behandlung. Sie benötigen eine Überweisung oder einen Bescheid von:
- die Gemeinde
- der Hausarzt
- der Jugendarzt
- ein Facharzt
Beispiele:
- Intensive Betreuung zu Hause
- Pflegefamilienbetreuung
- in einer Wohngruppe oder einer Behandlungseinrichtung leben
- Jugendpsychiatrie (Therapie, Behandlung)
- Jugendschutz oder Jugendbewährungshilfe
In dieser Verordnung sind die Vorschriften für diese nicht frei zugängliche Jugendhilfe festgelegt.
Für wen ist die nicht kostenlos zugängliche Jugendhilfe gedacht?
Die nicht frei zugängliche Jugendhilfe ist für folgende Fälle vorgesehen:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren (manchmal bis zum Alter von 23 Jahren)
- Familien mit Problemen, beispielsweise bei:
- im Laufe des Heranwachsens (wie Angst, Wut oder Niedergeschlagenheit)
- Erziehung (z. B. häufige Streitigkeiten oder Unsicherheit bei den Eltern)
- Sicherheit (wenn sich ein Kind zu Hause nicht sicher fühlt)
Nicht frei zugängliche Jugendhilfe wird nur dann eingesetzt, wenn dies erforderlich ist und der Situation angemessen ist.
Wer ist nicht für die frei zugängliche Jugendhilfe zuständig?
Die Gemeinde Apeldoorn bietet keine frei zugängliche Jugendhilfe an. In Ihrem Stadtteil gibt es ein Stadtteilteam, an das Sie sich mit Ihren Fragen wenden können, wenn es Ihrem Kind oder Ihrer Familie nicht gut geht.
Beispiele für nicht frei zugängliche Jugendhilfe
- Hilfe bei schweren Streitigkeiten oder Stress zu Hause
- Unterstützung bei Verhaltensproblemen (z. B. Wut, Nicht-Zuhören)
- Hilfe bei Gefühlen wie Angst, Trauer oder Niedergeschlagenheit
- Gespräche mit einem Psychologen
- Hilfe bei einer Behinderung wie Autismus oder ADHS
- Vorübergehende Unterbringung, wenn es zu Hause nicht gut läuft
- Hilfe für Eltern bei der Erziehung
Wie erhalten Sie Zugang zu nicht frei zugänglicher Jugendhilfe?
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Über die Gemeinde
- Über den Hausarzt, den Kinderarzt oder einen Facharzt
- Über ein Gericht oder eine zertifizierte Einrichtung
1. Über die Gemeinde
Sie können Ihre Frage stellen:
Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Termin.
Familiengruppenplan
Sie können gemeinsam mit den Menschen, die Ihnen wichtig sind, einen Plan ausarbeiten. Bringen Sie diesen zum Gespräch mit.
Dringlichkeit
Im Krisenfall wird die Hilfe so schnell wie möglich eingeleitet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen Bescheid.
2. Über den Hausarzt, den Kinderarzt oder einen Facharzt
Ihr Hausarzt kann Sie überweisen. Manchmal spricht zunächst ein Pädagoge (Praxisassistent) mit Ihnen. Die Gemeinde übernimmt die Kosten nur für Hilfe durch Anbieter, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen hat.
3. Auf dem Rechtsweg
Wenn ein Kind nicht in Sicherheit ist oder ein Jugendlicher in Schwierigkeiten gerät, kann das Jugendgericht eine Maßnahme anordnen, wie zum Beispiel:
- Bewährungsauflage
- Unterbringung außerhalb des Elternhauses
- Jugendbewährungshilfe
Der Richter entscheidet, welche Hilfe erforderlich ist. Die Gemeinde sorgt dafür, dass diese Hilfe bereitgestellt wird.
Wie stellt die Gemeinde fest, welche Hilfe benötigt wird?
Die Gemeinde führt eine Untersuchung durch. Dazu sind ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen erforderlich.
Dabei wird Folgendes berücksichtigt:
- Was genau das Problem ist
- Verhalten, Emotionen, Erziehung, Schule und häusliche Situation
- Was Sie und Ihr Netzwerk selbst tun können (eigene Stärken)
- ob es andere Lösungen gibt (z. B. über die Krankenversicherung oder die Schule)
Nach der Untersuchung entscheidet die Gemeinde, ob Jugendhilfe erforderlich ist.
Bericht und Beschluss
Sie erhalten einen Bericht über das Gespräch. Sie können darauf Stellung nehmen. Ist eine nicht frei zugängliche Jugendhilfe erforderlich?
Dann erhalten Sie einen Bescheid, in dem Folgendes steht:
- Welche Unterstützung Sie erhalten
- wie viel
- wie lange
Was erwartet die Gemeinde von den Eltern?
Eltern sollten die übliche Unterstützung leisten: Essen, Waschen, Beaufsichtigung, Struktur. Was als normal gilt, hängt vom Alter ab.
Manchmal ist zusätzliche Hilfe erforderlich, zum Beispiel:
- einen 12-Jährigen täglich wickeln
- zusätzliche Beaufsichtigung aufgrund schwerwiegender Verhaltensprobleme
Können Sie diese zusätzliche Hilfe selbst leisten, ohne sich zu überlasten? Dann erwartet die Gemeinde, dass Sie dies tun.
Gelingt das nicht? Dann prüft die Gemeinde zunächst andere Lösungen:
- Hilfe durch das Netzwerk
- Krankenversicherung
- Freiwillige
- Einrichtungen im Stadtteil
Erst wenn das nicht ausreicht, wird nicht frei zugängliche Jugendhilfe in Anspruch genommen.
Wie wird nicht frei zugängliche Jugendhilfe finanziert?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Sachleistungen (ZIN)
- Personengebundenes Budget (pgb)
1. Sachleistungen (ZIN)
Die Gemeinde hat Verträge mit verschiedenen Organisationen abgeschlossen. Diese kümmern sich um alles: Verwaltung, Zahlungen, Terminvereinbarungen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
2. Persönliches Budget (pgb)
Mit einem PGB organisieren Sie die Hilfe selbst.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können selbst gute Entscheidungen treffen (oder erhalten dabei Unterstützung)
- Sie können erklären, warum ZIN nicht passt
- Die Gemeinde ist der Ansicht, dass die gewählte Hilfsmaßnahme von guter Qualität ist.
Sie können zwei Arten von Hilfskräften einsetzen:
- Formelle Hilfe
- Informelle Hilfe
1. Formelle Hilfe
- Organisationen, Selbstständige oder registrierte Gesundheitsdienstleister
- Sie erhalten maximal 85% des kommunalen Tarifs
2. Informelle Hilfe
- Personen aus Ihrem Netzwerk
- Sie erhalten den Mindestlohn oder eine Aufwandsentschädigung
Verwaltung des PGB Sie müssen unter anderem
- einen Plan erstellen
- Verträge erstellen
- Rechnungen genehmigen und bei der SVB einreichen
- überprüfen, ob die Hilfe funktioniert
Aus dem PGB dürfen Sie unter anderem folgende Leistungen nicht bezahlen:
- Vermittlungsgebühren
- Verwaltungskosten
- Krisenhilfe
- Transport
- Hilfe im Ausland ohne Genehmigung
- Feiertagszulage
Qualität der nicht frei zugänglichen Jugendhilfe
Hilfskräfte müssen:
- sich auskennen
- Sicheres Arbeiten
- Ihre Privatsphäre respektieren
- die Buchhaltung führen
- Bei Bedenken „Veilig Thuis“ anrufen
- bei Kontrollen mitwirken
Wann endet die Hilfe oder ändert sich etwas daran?
Die Gemeinde kann die Unterstützung einstellen, wenn Sie:
- falsche Informationen vermittelt
- die Hilfe nicht mehr benötigt
- Vereinbarungen nicht einhält
- Missbrauch des PGB
- innerhalb von 3 Monaten wird keine Hilfe eingeleitet
Im Falle eines Missbrauchs kann das Geld zurückgefordert werden.
Beschwerden und Mitbestimmung
- Sie können sich kostenlos an eine Vertrauensperson wenden
- Sie können eine Beschwerde beim Anbieter oder bei der Gemeinde einreichen.
- Sie können sich über den Beirat für den Sozialbereich oder den Jugendrat einbringen
- Die Aufsichtsbehörden überprüfen die Qualität
Übergang zum 18. Lebensjahr
Ab dem 16. Lebensjahr prüft die Gemeinde, welche Unterstützung nach dem 18. Geburtstag weiterhin erforderlich ist. Dies wird in einem Perspektivplan festgehalten. So ist eine nahtlose Fortsetzung der Unterstützung gewährleistet.
Ab wann gelten diese Regeln?
Ab dem 1. März 2026.