Hausnummer

Gemäß dem Gesetz über die Basisregistrierung von Adressen und Gebäuden (BAG) und der Allgemeinen örtlichen Verordnung müssen alle Wohn- und Geschäftsräume über eine eigene Objektnummer (Hausnummer) verfügen. Sie dürfen Ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen nicht selbst eine Hausnummer zuweisen. Dies darf nur die Gemeinde tun. Nach der Zuweisung sind Sie verpflichtet, ein von der öffentlichen Straße aus gut sichtbares Hausnummernschild anzubringen.

 
Bedingungen

Eine Hausnummer kann nur in bestimmten Fällen beantragt werden

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In einer der folgenden Situationen beantragen Sie eine Hausnummer. Die Vergabe einer Hausnummer ist in allen Fällen Teil des beschriebenen Verfahrens.

  • Beim Neubau eines Wohnhauses oder einer Gewerbefläche benötigen Sie eine Umweltgenehmigung erforderlich.
  • Im Falle einer Aufteilung oder Zusammenlegung einer Wohnung und/oder von Gewerbeflächen ist möglicherweise eine Umweltgenehmigung erforderlich. Dies muss geprüft werden. Für weitere Informationen können Sie einen Termin beim Umweltamt
  • Wenn feststeht, dass Sie keine Umweltgenehmigung benötigen, können Sie eine Hausnummer beantragen oder ändern.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 14 055.