In einer der folgenden Situationen beantragen Sie eine Hausnummer. Die Vergabe einer Hausnummer ist in allen Fällen Teil des beschriebenen Verfahrens.
- Beim Neubau eines Wohnhauses oder einer Gewerbefläche benötigen Sie eine Umweltgenehmigung erforderlich.
- Im Falle einer Aufteilung oder Zusammenlegung einer Wohnung und/oder von Gewerbeflächen ist möglicherweise eine Umweltgenehmigung erforderlich. Dies muss geprüft werden. Für weitere Informationen können Sie einen Termin beim Umweltamt
- Wenn feststeht, dass Sie keine Umweltgenehmigung benötigen, können Sie eine Hausnummer beantragen oder ändern.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 14 055.