Sie können eine Genehmigung für die vorübergehende Vermietung erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Eigentümer/Vermieter der leerstehenden Wohnung
- Die Wohnung steht leer
- Sie können die Immobilie nicht verkaufen oder dauerhaft vermieten (beispielsweise, weil es zu diesem Zeitpunkt ungünstig ist).
- Das Haus soll abgerissen oder renoviert werden
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Kopie der Eigentumsurkunde
- Kopie des Verkaufsauftrags
Wir prüfen Ihren Antrag anhand der Kriterien des Leerstandsgesetzes und bearbeiten ihn innerhalb von 3 Wochen.
Die Bedingungen für diese Genehmigung lauten wie folgt:
- Nur der Eigentümer/Vermieter kann eine befristete Vermietungsgenehmigung beantragen
- Die Gemeinde erteilt die Genehmigung nur, wenn
- die Wohnung steht leer
- Sie die Immobilie nicht verkaufen oder dauerhaft vermieten können (beispielsweise, weil die Marktlage zu diesem Zeitpunkt ungünstig ist).