Genehmigung für vorübergehende Vermietung

Aufgrund des Leerstandsgesetzes können Sie Ihre leerstehende Wohnung vorübergehend vermieten. Um Ihre Wohnung vermieten zu können, benötigen Sie jedoch eine Genehmigung der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet. Mit einer befristeten Vermietungsgenehmigung können Sie die betreffende Wohnung für maximal 5 Jahre gegen eine angemessene Vergütung vermieten.

 
Kosten

Antrag 116,60 €
Verlängerung 58,50 €

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Sie können eine Genehmigung für die vorübergehende Vermietung erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer/Vermieter der leerstehenden Wohnung
  • Die Wohnung steht leer
  • Sie können die Immobilie nicht verkaufen oder dauerhaft vermieten (beispielsweise, weil es zu diesem Zeitpunkt ungünstig ist).
  • Das Haus soll abgerissen oder renoviert werden 

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Kopie der Eigentumsurkunde   
  • Kopie des Verkaufsauftrags

Wir prüfen Ihren Antrag anhand der Kriterien des Leerstandsgesetzes und bearbeiten ihn innerhalb von 3 Wochen.

Die Bedingungen für diese Genehmigung lauten wie folgt:

  • Nur der Eigentümer/Vermieter kann eine befristete Vermietungsgenehmigung beantragen
  • Die Gemeinde erteilt die Genehmigung nur, wenn
    • die Wohnung steht leer
    • Sie die Immobilie nicht verkaufen oder dauerhaft vermieten können (beispielsweise, weil die Marktlage zu diesem Zeitpunkt ungünstig ist).