Integration

Ab dem 1. Januar 2022 ist die Gemeinde aufgrund des neuen Integrationsgesetzes für die Integration zuständig. Ziel der Integration ist es, dass sich jeder Neuankömmling so schnell wie möglich in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt einbringen kann.

 
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Das Ziel der Integration ist es, dass sich jeder Neuankömmling so schnell wie möglich in die Gesellschaft und auf den Arbeitsmarkt einbringen kann. Müssen Sie sich in der Gemeinde Apeldoorn integrieren oder wünschen Sie Informationen zur Integration? Lesen Sie unten nach, welche Informationen auf Ihre Situation zutreffen. Wenn Sie im Asylbewerberheim in Apeldoorn wohnen, aber eine Wohnung in einer anderen Gemeinde erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre neue Wohngemeinde.

Müssen Sie am 1. Januar 2022 oder später mit der Integration beginnen?

Sie haben Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2022 erhalten. Dann gilt für Sie das neue Integrationsgesetz. Sie erhalten ein Schreiben von DUO bezüglich Ihrer Integration. Nach Ihrem Umzug lädt die Gemeinde Sie zu mehreren Gesprächen und einer Prüfung ein. Die Gemeinde begleitet Sie bei Ihrer Integration und erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Plan. Dieser Plan ist auf Ihre persönlichen Möglichkeiten zugeschnitten.

In dem Plan ist beispielsweise festgelegt, auf welchem Niveau Sie Niederländisch lernen werden. Oder welche Vereinbarungen bezüglich (ehrenamtlicher) Arbeit oder eines Praktikums getroffen wurden und wie viele Stunden Sie für die Integration aufwenden müssen. Zum Integrationsprozess gehören auch der Besuch von Kursen zur Teilnahmeerklärung sowie die Unterzeichnung dieser Erklärung.

Haben Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten, weil Sie Asylbewerber waren?

Und werden Sie in Apeldoorn wohnen? Die Gemeinde Apeldoorn möchte Sie gerne so schnell wie möglich kennenlernen, also schon, solange Sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Die Gemeinde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Manchmal findet der Termin in der Aufnahmeeinrichtung statt, manchmal bei der Gemeinde, manchmal online.

Die Gemeinde organisiert und finanziert die Integration (z. B. Sprachkurse, Praktika und Unterstützung bei der Arbeitssuche) für Sie. Unmittelbar nach Ihrem Umzug hilft Ihnen die Gemeinde auch bei finanziellen Angelegenheiten und vermittelt Ihnen Kenntnisse über den Umgang mit Geld in den Niederlanden.

Sind Sie kein Asylbewerber, sondern beispielsweise ein Familienzusammenführungsmigrant?

Dann können Sie die Integrationsschule selbst auswählen. Die Kosten für den Kurs und die Prüfungen müssen Sie selbst tragen. Dazu können Sie Geld bei DUO leihen.  

Mussten Sie vor dem 1. Januar 2022 mit der Integration beginnen?

Sie haben Ihre Aufenthaltsgenehmigung im Jahr 2021 oder früher erhalten. Dann gilt für Sie das alte Integrationsgesetz. Sie haben ein Schreiben von DUO erhalten. In diesem Schreiben ist angegeben, ab welchem Datum Sie an der Integration teilnehmen müssen. Sie haben drei Jahre Zeit für die Integration. Wenn Sie nicht lesen und/oder schreiben können, erhalten Sie zusätzliche Zeit, damit Sie dies erlernen können.

Sie müssen sich selbst um einen Platz in einer Integrationsschule kümmern. Und Sie können einen Kredit aufnehmen, um die Kursgebühren zu bezahlen. Bei Fragen zur Integration können Sie sich an die Gemeinde oder an Ihre Integrationsschule wenden.  

Sind Sie ein Asylsuchender?

Mit „Asylmigrant“ meinen wir, dass Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten haben, weil Sie als Asylbewerber hierhergekommen sind. In diesem Fall unterstützt Sie die Gemeinde bei der Integration und/oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Apeldoorn. Sie erhalten eine Einladung zu einem Gespräch. 

Haben Sie den Höchstbetrag bei DUO in Anspruch genommen, sind aber noch nicht mit der Integration fertig?

Die Gemeinde kann Ihnen vielleicht helfen. Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter Inburgering@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055.

Möchten Sie mehr über das neue Integrationsgesetz erfahren?

Auf den Websites von Divosa und VNG Dort finden Sie zahlreiche Informationen über das Gesetz und die damit verbundenen Änderungen.  

Wenn Sie eine konkrete Frage haben, können Sie auch bei der Gemeinde anrufen und nach dem Projektleiter für die Integration oder dem Koordinator des Integrationsteams fragen.

Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde über inburgering@apeldoorn.nl. Informationen zur Integration in anderen Sprachen finden Sie unter www.inburgeren.nl