Bevor Sie bei uns eine Scheidung beantragen können, muss ein bestimmtes Verfahren durchlaufen werden. Um sich scheiden zu lassen, benötigen Sie einen Mediator (Scheidungsmediation) und/oder einen Anwalt. Ihr Mediator oder Anwalt reicht den Scheidungsantrag bei dem Gericht ein, bei dem der Richter die Scheidung ausspricht.
Anschließend erhält Ihr Mediator oder Anwalt die Entscheidung des Gerichts in Form eines Beschlusses. Ist das Urteil des Richters rechtskräftig und können beide Parteien keine Berufung mehr einlegen, meldet Ihr Mediator oder Anwalt (in den meisten Fällen) die Entscheidung innerhalb von 6 Monaten bei der Gemeinde an, in der die Ehe geschlossen wurde.
- Wenn Sie in den Niederlanden geheiratet und sich dort scheiden lassen haben, sorgt Ihr Anwalt in der Regel dafür, dass Ihr Scheidungsurteil bei der Gemeinde eingeht, in der Sie geheiratet haben.
- Wenn Sie im Ausland geheiratet und sich in den Niederlanden scheiden lassen haben, müssen Sie den Scheidungsbeschluss beim Standesbeamten in Den Haag eintragen lassen. In den meisten Fällen sorgt Ihr Anwalt dafür, dass der Scheidungsbeschluss in Den Haag eingeht.
- Wenn Sie sich im Ausland scheiden lassen haben, lassen Sie Ihre ausländische Scheidungsurkunde in das Personenregister eintragen. Die Dokumente müssen, falls erforderlich, im jeweiligen Land beglaubigt worden sein. Wenn das Urteil nicht ins Niederländische, Deutsche, Englische oder Französische übersetzt wurde, muss dies nachträglich durch einen vereidigten Dolmetscher/Übersetzer erfolgen.
Die Eintragung in das Scheidungsregister ist kostenlos.