Archäologie ist nie ganz vorhersehbar. Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Fund von besonderem Wert (sei es bei einer Ausgrabung oder anderweitig) plötzlich die veranschlagten Kosten übersteigt und den Initiator vor ein finanzielles Problem stellt. In diesem Fall kann man sich an den Archäologiefonds wenden, und die Gemeinde stellt eine maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung bereit.
Ein Projektinitiator kann Mittel aus dem Archäologiefonds beantragen, wenn die Kosten für eine archäologische Ausgrabung (Probegrabungen oder Ausgrabungen) mehr als 1% der Baukosten betragen. Über den Betrag von 1% hinaus werden die Kosten von der Gemeinde übernommen, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € pro Projekt.
Die Kosten für eine archäologische Büro- und Bohruntersuchung sowie für die Erstellung eines Anforderungskatalogs für die Untersuchung sind unter anderem nicht erstattungsfähig. Darüber hinaus muss glaubhaft gemacht werden, dass die Erhaltung der archäologischen Werte vor Ort nicht möglich ist. Die Grundsätze “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” und “Wenn es weg ist, ist es weg” gelten.
Um einen Förderantrag stellen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die archäologischen Ausgrabungsarbeiten müssen vollständig abgeschlossen sein, und der Standort muss durch einen von der zuständigen Behörde erlassenen Auswahlbeschluss aus archäologischer Sicht freigegeben worden sein;
- Die Ergebnisse der Untersuchung müssen in einem von der Gemeinde genehmigten Abschlussbericht festgehalten sein. Dieser Bericht darf zum Zeitpunkt des Förderantrags nicht älter als 6 Monate sein;
- Alle Rechnungen wurden bereits vom Antragsteller selbst bezahlt;
- Die Tätigkeiten wurden im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den erforderlichen Genehmigungen durchgeführt;
- Die förderfähigen Kosten der Maßnahmen übersteigen 1% der Baukosten;
- Die Kosten der Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum zu erzielenden Ergebnis; dies liegt im Ermessen des Kollegiums.
Einen Zuschuss aus dem Archäologiefonds können Sie online über die Schaltfläche oben auf der Seite beantragen.
Sie können Ihren Förderantrag spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage des genehmigten Abschlussberichts über das Online-Antragsformular einreichen.
Wenn Sie einen Förderantrag beim Archäologiefonds stellen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Eine Berechnung der Baukosten auf der Grundlage der Norm NEN 2631;
- Alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen für die archäologischen Ausgrabungsarbeiten;
- Der genehmigte Abschlussbericht der durchgeführten Untersuchung;
- Der Auswahlbeschluss, mit dem der Untersuchungsstandort in Bezug auf die Archäologie freigegeben wird;
- Falls es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt: eine vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete De-minimis-Erklärung.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu den oben genannten Punkten haben, wenden Sie sich bitte an archeologie@apeldoorn.nl. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der den Boden stört, die archäologischen Untersuchungen bezahlt. Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen gehen daher zu Ihren Lasten als Antragsteller. Diese Kosten müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum (finanziellen) Umfang des Projekts stehen. Liegen Ihre Kosten für eine archäologische Grabungsuntersuchung (Probegrabung oder Ausgrabung) über 1% der Baukosten? Dann können Sie einen Antrag beim Archäologiefonds stellen (bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € pro Projekt).