Der Staat stellt den Gemeinden jedes Jahr Mittel zur Verfügung, mit denen sie erwachsene Einwohner unterstützen können, die Schwierigkeiten mit der Sprache, dem Rechnen und/oder digitalen Kompetenzen haben. Die Gemeinde Apeldoorn erhält als Kontaktgemeinde diese Mittel, und jede Gemeinde verwendet ihren Anteil für Projekte, Kurse und Schulungen, an denen ihre Einwohner teilnehmen können.
Organisationen können für folgende Zwecke Fördermittel beantragen:
- Der weitere Ausbau von Sprachzentren, die Aktivitäten im Bereich der nichtformalen Bildung anbieten
Diese Förderung gewähren wir ANBI-Einrichtungen, die über Erfahrung mit dem weiteren Ausbau eines Sprachzentrums verfügen und mit relevanten Organisationen und Netzwerken in der Arbeitsmarktregion zusammenarbeiten. Siehe hierzu Kapitel 1 und 2 der Förderprogramm. - Lokale Projekte
Diese Förderung gewähren wir ANBI-Einrichtungen und anderen Organisationen. Ein Projekt muss auf die Verbesserung der Grundkompetenzen sowie auf die Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabe der Teilnehmer ausgerichtet sein. Inhaltlich muss es mindestens einem der folgenden Themen entsprechen:- (Re-)Integration
- Anbindung an die berufliche Bildung
- finanzielle Selbstständigkeit
- Elternbeteiligung und Bildung
- Gesundheit
Siehe hierzu Kapitel 1, 2 und 3 der Förderprogramm.
Voraussetzungen für lokale Projekte
- Der Antrag darf sich nicht auf Aktivitäten beziehen, für die bereits Mittel – in welcher Form auch immer – von der Gemeinde, in der das Projekt durchgeführt wird, bereitgestellt wurden oder werden;
- Es werden sowohl ehrenamtliche Helfer als auch qualifizierte Lehrkräfte/Ausbilder eingesetzt bzw. einbezogen;
- Pro Projekt gibt es einen federführenden Ansprechpartner, der den Antrag einreicht;
- Pro Projekt gewähren wir einen Zuschuss von maximal 25.000 €;
- Für jede Gemeinde legen wir jährlich eine Förderobergrenze fest. Der beantragte Betrag pro Gemeinde darf diese Obergrenze nicht überschreiten;
- Nur Aktivitäten, die auf (Teile) der Lernziele des Gesetzes über Bildung und Berufsausbildung (WEB) ausgerichtet sind, kommen für eine Förderung in Betracht; siehe: https://wetten.overheid.nl/BWBR0032543/2018-01-01;
- Ein Projekt muss innovativ sein oder auf einem bestehenden Projekt aufbauen, für das in den vergangenen Jahren Fördermittel über die Förderprogramm lokale Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung;
- Die am Kooperationsverbund beteiligten Organisationen ermöglichen eine kostenlose Teilnahme an der Erfassung der Erwachsenenbildung; dies gilt sowohl für die (Output-)Erfassung im Rahmen des CBS-Berichts „Beeld Volwasseneneducatie“ als auch für die (Outcome-)Wirkungsmessung „Erwachsenenbildung & geringe Lese- und Schreibkompetenz“, die von Maurice de Greef durchgeführt wird.
- Für die Verteilung der Fördermittel auf die Antragsteller führen wir in diesem Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch:
Eine Rangfolge der Förderanträge auf der Grundlage eines Vergleichs untereinander. Es erfolgt eine Prüfung, wenn mehr Fördermittel beantragt werden, als zur Verfügung stehen (Förderobergrenze für lokale Projekte). Wir prüfen und ordnen die Anträge pro Schwerpunktbereich anhand der Bewertungskriterien (der Ausschreibungskriterien in der Regelung). Die qualitativ besten Anträge erhalten die höchste Platzierung und haben als erste Anspruch auf eine Förderung. Anschließend gewähren wir die Förderung in der Reihenfolge der Ausschreibungsbewertung, bis die jeweilige Teilobergrenze erreicht ist.
Die Bewertungskriterien (Ausschreibungskriterien) finden Sie unter Anhang 1: Bewertungsbogen zur Förderregelung WEB 2025.
Der Zeitraum, in dem Sie einen Antrag stellen können, läuft vom 23. Dezember 2025 bis zum 21. Februar 2026.
Sie können Ihren Förderantrag über die Schaltfläche oben einreichen. Ihrem Förderantrag müssen Sie die folgenden Anlagen beifügen:
- Ein inhaltlicher Plan von maximal vier Seiten, in dem Sie alle in der Förderrichtlinie genannten zielgerichteten Kriterien in derselben Reihenfolge beschreiben.
- Ein Haushalt
- Eine Erklärung über die Zusammenarbeit der Parteien (dies ist nur bei lokalen Projekten erforderlich) Mustererklärung (Word, 21 kB).
Nach Ablauf des Geschäftsjahres müssen Sie online einen Antrag auf Feststellung stellen. Dies muss spätestens am 1. Mai 2026 geschehen.
Ihrem Antrag auf Feststellung müssen Sie stets einen Tätigkeitsbericht einschließlich einer finanziellen Übersicht über die Ausgaben als Anlage beifügen.