Bausteine A und B
Anfang Mai hat der Staatsrat über die eingelegte Berufung entschieden. Da der Bebauungsplan nun rechtskräftig geworden ist, können wir mit den Vorbereitungen für die Erschließung der Bauabschnitte A und B fortfahren.
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Bauabschnitt C
Für die Bebauung des Bauabschnitts C hat der Bauträger eine Umweltgenehmigung beantragt. Diese Genehmigung ist erforderlich, um das beantragte Bauvorhaben an diesem Standort zu ermöglichen. Der Antrag wurde am 18. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht und wird seitdem von der Gemeinde geprüft. Sehen Sie sich die amtliche Veröffentlichung.
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Dokumente
Bebauungsplan Kayersmolen-Nord
Anhang zum Bebauungsplan Kayersmolen-Noord