Ein dauerhafter Wohnsitz in einer Ferienwohnung ist in der Gemeinde Apeldoorn nicht zulässig. Sie müssen sich dort anmelden, wo Sie wohnen. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, vorübergehend auf einem Feriengelände gemeldet zu sein.
Ein dauerhafter Wohnsitz in einer Ferienwohnung ist in der Gemeinde Apeldoorn nicht zulässig. Sie müssen sich dort anmelden, wo Sie wohnen. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, vorübergehend auf einem Feriengelände gemeldet zu sein.
Wie dies funktioniert, ist in den Richtlinien für die vorübergehende Nutzung von Ferienunterkünften beschrieben.
Gemeinde Apeldoorn, Fassung des Bürgermeister- und Beigeordnetenrats vom 1. Mai 2020
Die Gemeinde Apeldoorn geht aktiv gegen die unrechtmäßige Nutzung von Ferienunterkünften vor. Gemäß den Vorschriften der Flächennutzungspläne ist in Ferienunterkünften ausschließlich die Nutzung zu Erholungszwecken gestattet. Es ist verboten, Ferienunterkünfte als Hauptwohnsitz zu nutzen. Die Gemeinde sorgt für die Einhaltung dieser Vorschriften.
In diesen Richtlinien sind die Rahmenbedingungen für Situationen festgelegt, in denen eine befristete Ausnahmegenehmigung für eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung erteilt werden kann. Bei einer kurzfristigen Überbrückung (bis zu 12 Monaten) darf eine Ferienunterkunft unter bestimmten Voraussetzungen als Wohnraum genutzt werden, sofern die Vorschriften des Flächennutzungsplans eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb eines Jahres Aussicht auf regulären Wohnraum in der Gemeinde Apeldoorn hat. Bei Erteilung der Genehmigung muss man sich unter der vorübergehenden Ferienadresse im Personenregister eintragen lassen.
Diese Übergangsunterkunft kann unter anderem bei einem umfassenden Umbau einer Wohnung, bei einer im Bau befindlichen Wohnung, als Übergangslösung bei einem Umzug, bei einem Wohnungsbrand usw. genutzt werden.
Für eine Übergangsunterkunft muss immer zuerst die Genehmigung der Gemeinde und des Eigentümers des Ferienparks eingeholt werden. Um dafür in Frage zu kommen, muss der Antragsteller (= der zukünftige Bewohner) eine Umweltgenehmigung beantragen.
Um für eine Umweltgenehmigung zur vorübergehenden Nutzung einer Ferienunterkunft als Übergangslösung in Betracht zu kommen, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn die Umweltgenehmigung erteilt wurde, sind damit folgende Auflagen verbunden: