Aufteilung einer Wohnung

Haben Sie eine geräumige Wohnung und möchten Sie diese in zwei separate Wohnungen aufteilen?

Innerhalb des bebauten Gebiets:

  • Die ursprüngliche Wohnfläche beträgt mindestens 150 m²
  • Jede neue Wohnung ist mindestens 55 m² groß
  • Ausreichend Platz im Freien und Parkmöglichkeiten erforderlich

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Die (Betriebs-)Wohnung darf in höchstens zwei Teile aufgeteilt werden
  • Die Wohnflächen dürfen insgesamt die maximale Fläche des zu bebauenden Grundstücks nicht überschreiten
  • Der Charakter des Gebäudes muss erhalten bleiben
  • Der kulturhistorische und charakteristische Wert darf nicht beeinträchtigt werden
  • Die Aufteilung darf keine Beeinträchtigung für die umliegenden (landwirtschaftlichen) Betriebe darstellen.