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Die Notfallunterkunft Waleweingaarde wird nicht wieder in Betrieb genommen

Die Gemeinde Apeldoorn und das COA haben gemeinsam beschlossen, das ehemalige Schulgebäude an der Waleweingaarde 103 nicht mehr als Notunterkunft zu nutzen.

Bei Arbeiten in dem Gebäude wurde asbesthaltiges Material entdeckt. Vorsorglich wurden die Bewohner vorübergehend in eine andere Unterkunft verlegt. Das COA hat sich anschließend darum bemüht, die Wohnräume zu sanieren und instand zu setzen, damit der Aufenthalt dort wieder sicher fortgesetzt werden kann.

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme des Standorts nicht realisierbar ist. Die Notunterkunft könnte dann nur noch für einige Monate, höchstens bis zum 31. Mai 2027, und für eine begrenzte Anzahl von Personen genutzt werden. Danach müssten die Bewohner erneut in eine andere Unterkunft umziehen.

Nach Abwägung aller Umstände haben die Gemeinde und das COA daher beschlossen, den Standort nicht mehr für die Notunterbringung zu nutzen. Die Kosten und der Aufwand, die erforderlich sind, um den Standort hierfür erneut vorzubereiten, stehen nach Ansicht beider Parteien in keinem Verhältnis zu dem kurzen Zeitraum, in dem die Unterkunft anschließend genutzt werden kann.

Der Standort bleibt für eine dauerhafte Unterbringung im Gespräch

Die Waleweingaarde bleibt jedoch als möglicher Standort für eine dauerhafte Unterbringung im Gespräch. Eine Entscheidung darüber ist derzeit noch nicht gefallen. Hierfür wird das übliche Verfahren befolgt, einschließlich der Bürgerbeteiligung. Sobald diesbezüglich mehr Klarheit herrscht, wird dies bekannt gegeben.

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