Auch wenn Sie obdachlos sind oder eine soziale Unterkunft in Anspruch nehmen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Rufen Sie die Nummer 14055 an und fragen Sie nach „Werk en Inkomen“.
Den Namen Ihres Ansprechpartners finden Sie in Ihrer letzten Einladung. Sollten Sie diesen nicht finden können, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 14 055 an das Kundenkontaktzentrum. Das Kundenzentrum ist montags bis donnerstags von 08:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr erreichbar.
Wenn du eine Ausbildung absolvierst und Anspruch auf Studienbeihilfe hast, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Erkundige dich zunächst bei DUO nach einem Zusatzdarlehen. Solltest du dazu Fragen haben, sende bitte eine E-Mail an jongerenloket@apeldoorn.nl
Dann kann die Betreuungsstelle oder die Einrichtung, in der du derzeit untergebracht bist, eine Beihilfe für dich beantragen. Dies kann per E-Mail an instellingen@apeldoorn.nl.
Bei Fragen kannst du dich unter der Telefonnummer 14 055 an „Werk en Inkomen“ wenden.
Du kannst das Team ‘Voor Elkaar’ an jedem Werktag von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 0575 568 568 anrufen. Du kannst auch eine E-Mail senden an info@teamvoorelkaar.nl.
Sie können jetzt einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um Sozialhilfe zu beantragen. Das Ergebnis des Gesprächs und der Beginn der Leistungszahlung hängen von einer Reihe von Punkten ab, die wir während des Gesprächs besprechen werden.
Nachdem du einen Termin vereinbart hast, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail steht auch, was du zum Gespräch mitbringen musst, beispielsweise deinen Ausweis und deinen Lebenslauf.
Ist deine Situation sehr dringend, aber es gelingt dir nicht, kurzfristig einen Termin zu vereinbaren, weil im Terminkalender kein Platz mehr frei ist? Oder hast du zunächst noch andere Fragen? Dann ruf bitte das Jugendbüro unter der Nummer 14 055 an, dann schauen wir, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
Mit deinem Antrag auf Sozialleistungen gehen auch Verpflichtungen einher, wie beispielsweise die Pflicht zur Stellensuche und die Pflicht zur Weiterbildung. Das bedeutet, dass du dich mindestens vier Wochen lang aktiv darum bemühen musst, diese Verpflichtungen zu erfüllen.