12. Mai 2026

Öffentliches Protokoll der Sitzung des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums der Gemeinde Apeldoorn vom 12. Mai 2026.

Anwesend

A.J.M. Heerts, Bürgermeister
N.G. Derks, Stadtrat
P.C.J. Messerschmidt, Stadtrat
D.S. Huizer, Stadtrat
H. van den Berge, Stadtrat
A.J. Prins, Stadtrat
M. Wenzkowski, Stadtrat
S. de Bruin, Gemeindesekretär
M. van Loenen, Vorstandsberater, Protokollführer

Abwesend

S. Biharie, Stadtrat

1. Genehmigung des Protokolls vom 4. Mai 2026

Das Protokoll wurde unverändert genehmigt.

DISKUSSIONSPUNKTE

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HAMMERSTÜCKE

2. Haushalt 2026 Leerplein055

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Kenntnisnahme des Schreibens von „Leerplein055“, mit dem sie dem Gemeinderat ihren Mehrjahreshaushalt vorlegen;
  2. den Mehrjahreshaushalt 2026 von Leerplein055 zur Kenntnis zu nehmen;
  3. Den beigefügten Ratsbrief zu verabschieden, mit dem die oben genannten Unterlagen dem Gemeinderat vorgelegt werden, und diesen an den Rat zu versenden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

3. Schreiben des Gemeinderats zum Bebauungsplan für den Marleweg neben 90 Wenum Wiesel

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. Den beigefügten Ratsbrief zu verabschieden, in dem der Rat über den Ablauf des planerischen Verfahrens, die Bürgerbeteiligung und die raumplanerischen Abwägungen bezüglich des Marlewegs neben der Hausnummer 90 in Wenum Wiesel informiert wird.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

4. Schreiben an den Rat zum Stand der Dinge bezüglich „Zuidrand“ und „Host City“, Mai 2026

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:

  1. Verabschiedung des Ratsschreibens, das einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand in Bezug auf „Zuidrand“ und „Host City“ enthält, und anschließende Übermittlung des Schreibens an den Gemeinderat.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

5. Stellungnahme zum Programmhaushalt der GGD NOG 2027

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Antrag an den Stadtrat, den Programmhaushalt 2027 und den Jahresabschluss 2025 des GGD NOG zur Kenntnis zu nehmen;
  2. Antrag an den Stadtrat, dem Stellungnahmeschreiben und dem Dashboard zuzustimmen;
  3. Das Präsidium wird gebeten, die Stellungnahme zum Programmbudget 2027 der GGD NOG dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorzulegen. Die Kernpunkte der Stellungnahme sind:
  4. Antrag auf Evaluierung des Programms „GGD Robuust“ (2022–2025), einschließlich der Ergebnisse, der Angemessenheit und etwaiger weiterer Schritte.
  5. Wir befürworten die Themen aus dem Gesundheitspolitikpapier 2025–2028 und bitten darum, diese – einschließlich „Health in All Policies“ – in die neue Verwaltungsagenda aufzunehmen.
  6. Sich über die Maßnahmen zur Suizidprävention informieren und nach einer kommunalen Analyse über eine mögliche Beteiligung an den Aktivitäten des GGD im Rahmen der Initiative ‘Samen Minder Suïcide’ entscheiden.
  7. Hervorhebung der Bedeutung der Rolle des GGD bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Krisenvorsorge im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit der VNOG.
  8. Antrag auf Wiederaufnahme der Besprechungen zwischen der Gemeinde Apeldoorn und dem GGD NOG.
  9. Zustimmung zum Programmbudget 2027 der GGD NOG.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

6. Jahresabschluss GR Plus OV

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Kenntnisnahme vom Jahresabschluss 2025 und vom Haushaltsentwurf 2027–2030 der GR Plus OV sowie des dazugehörigen Schreibens an den Vorstand und den Rat.
  2. Dem Rat vorzuschlagen, keine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2027–2030 abzugeben
  3. Den Rat bitten, Plus OV mittels des beigefügten Entwurfs eines Schreibens über den gefassten Beschluss zu informieren.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

7. ‘Änderung der Sammelverordnung über Einkommensunterstützung, Wiedereingliederung und Teilhabe 2023’ im Rahmen des Gesetzes ’Von der Schule in eine dauerhafte Beschäftigung“

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Verabschiedung des Vorschlags ‘Änderung der Sammelverordnung über Einkommensunterstützung, Wiedereingliederung und Teilhabe 2023, zweite Änderung’. Damit werden das Gesetz „Von der Schule in eine dauerhafte Beschäftigung“ und der neue Artikel 7a des Teilhabegesetzes rechtlich in der Verordnung verankert. Diese Änderungen betreffen die Zielgruppe (16 bis 27 Jahre), welche Unterstützung angeboten werden kann und wie diese vor Ort umgesetzt wird (u. a. mit einem Übergangsdokument). Für diese Änderung wurde die Musterverordnung der VNG zugrunde gelegt.

Im Zuge dieser notwendigen Änderung werden auch einige kleinere technische Verbesserungen vorgenommen (siehe Erläuterung);

  1. Feststellung der Übersicht ‘Erläuterung zur Änderung der Sammelverordnung über Einkommensunterstützung, Wiedereingliederung und Teilhabe 2023, zweite Änderung’;
  2. Kenntnisnahme der positiven Stellungnahme des Beirats für den Sozialbereich vom 7. April 2026 mit dem Aktenzeichen ASDA 2026-02;
  1. ‘Änderung der Sammelverordnung über Einkommensunterstützung, Wiedereingliederung und Teilhabe 2023, zweite Änderung’ dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. ‘Erläuterung zur Änderung der Sammelverordnung über Einkommensunterstützung, Wiedereingliederung und Teilhabe 2023, zweite Änderung’ sowie die Stellungnahme des Beirats für den Sozialbereich vom 7. April 2026 mit dem Aktenzeichen ASDA 2026-02 als Anlagen beifügen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

8. Sechste Änderung der gemeinsamen Regelung „Tribut“

Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:

  1. Kenntnisnahme der sechsten Änderung der Gemeinsamen Regelung „Tribut“;
  2. Dem Rat die sechste Änderung der gemeinsamen Regelung „Tribut“ zur Kenntnisnahme vorzulegen;
  3. dem Rat vorzuschlagen, keine Stellungnahme zur sechsten Änderung der gemeinsamen Regelung „Tribut“ abzugeben;

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

9. Zukunftsplan und Jahresberichte von GR Tribuut – Stellungnahme

Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:

  1. Kenntnisnahme des Entwurfs des Zukunftsplans und des Mehrjahreshaushalts 2027–2030 einschließlich der neuen Gemeinden der gemeinsamen Regelung „Tribut“ zur Zusammenarbeit im Steuerwesen;
  2. Kenntnisnahme des Entwurfs des Zukunftsplans und des Mehrjahreshaushalts 2027–2030 ohne die neuen Gemeinden der gemeinsamen Regelung „Tribut“ zur Zusammenarbeit im Steuerwesen;
  3. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2025 der Gemeinsamen Regelung „Tribut“ zur Zusammenarbeit im Steuerbereich;
  4. Kenntnisnahme des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers zu den Jahresabschlüssen 2025;
  5. Kenntnisnahme des Dashboards der Gemeinsamen Regelung „Tribut“ zur Zusammenarbeit im Steuerbereich;
  6. dem Rat vorzuschlagen, keine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2027–2030 abzugeben;
  7. Den Rat zu bitten, den Vorstand von Tribuut mittels des beigefügten Entwurfs eines Schreibens über den gefassten Beschluss zu informieren.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

10. Jahresabschluss 2025 und Haushalt 2027 der Region Stedendriehoek

Vorschlag der Abteilungen Finanzen und Controlling sowie Konzernangelegenheiten:

  1. Zustimmung zum Vorschlag des Vorstands der Region Stedendriehoek, aus dem Rechnungsergebnis 2025 610.000 € für die Koordinierungstätigkeit in Brüssel, den Koordinator für Kreislaufwirtschaft, die Stärkung der Umsetzungskapazitäten und die Fördermittelberatung sowie den verbleibenden Überschuss in Höhe von 308.383 € auf der Grundlage des Einwohnerbeitrags an die Gemeinden auszuschütten;
  2. Das Präsidium wird gebeten, dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2025 und den Haushaltsplan 2027 zur Kenntnisnahme vorzulegen;
  3. Dem Gemeinderat vorzuschlagen, dem Entwurf eines Schreibens an die Region Stedendriehoek zuzustimmen, in dem dargelegt wird, dass kein Anlass gesehen wird, eine Stellungnahme zum Haushalt 2027 abzugeben;
  4. Den beigefügten Ratsantrag und -beschluss dem Gemeinderat vorzulegen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

11. Verabschiedung des TAM-Umweltplans, Kapitel 22au ‘Staverhul 22 Uddel’

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. In Bezug auf die Stellungnahmen, die gegen den Entwurf des TAM-Umweltplans ‘Kapitel 22au Staverhul 22 Uddel’ vorgebracht wurden, beschließen wir, den Stellungnahmen Rechnung zu tragen, wie in der beigefügten „Mitteilung zu Stellungnahmen und von Amts wegen vorgenommenen Änderungen“ dargelegt;
  2. Die im Dokument „Stellungnahmen und von Amts wegen vorgenommene Änderungen“ beschriebenen Änderungen von Amts wegen in den TAM-Umweltplan aufzunehmen;
  3. Der Entwurf des TAM-Umweltplans ‘Kapitel 22au Staverhul 22 Uddel’, wie er in dem Dateisatz mit der Plan-ID NL.IMRO.0200.tam0048-vas1, der sich auf die Stilllegung eines Viehzuchtbetriebs aufgrund der Teilnahme an der landesweiten Stilllegungsregelung für Viehzuchtstandorte, die Stilllegung eines Minicampingplatzes, die Umwandlung eines Betriebswohnhauses in ein Privathaus sowie die Errichtung von 5 Privathäusern, auf elektronischem Wege und in analoger Form gemäß dem beigefügten Beschlussentwurf zu ändern und zu verabschieden;
  4. Kein Betriebsplan festlegen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

12. Antrag, die Umweltgenehmigung für das Projekt „Behelfsunterkünfte Forellenzucht“ nicht länger als Antrag zu behandeln und den Antrag abzulehnen

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interimsmanagement:

  1. Es wird beschlossen, den Antrag auf eine Umweltgenehmigung für die Errichtung von 500 temporären Wohnungen auf dem Grundstück Kayersdijk in der Nähe der Hausnummer 122 in Apeldoorn (katastermäßig bekannt als Apeldoorn, Abschnitt AD, Nummer 2860) nicht länger als Antrag zu behandeln und diesen Antrag abzulehnen, da PUP nicht mehr in der Lage ist, das Bauvorhaben zu realisieren (aufgrund fehlender Zustimmung des Grundstückseigentümers) und somit nicht mehr als Beteiligter angesehen werden kann;
  2. Der Beschlussentwurf (Anhang C) zur Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Umweltgenehmigung;
  3. Den Entwurf des Schreibens (Anhang D) an die Verfasser der Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen, in dem diese über die neu entstandene Situation informiert werden.

All dies vorbehaltlich eines Beschlusses des Gemeinderats.

Dem Rat vorzuschlagen:

  1. Kenntnisnahme des Beschlusses, mit dem der Gemeinderat den Antrag auf eine Umweltgenehmigung für die Errichtung von 500 temporären Wohnungen auf dem Grundstück Kayersdijk in der Nähe der Hausnummer 122 in Apeldoorn (katastermäßig bekannt als Apeldoorn, Abschnitt AD, Nummer 2860) nicht länger als Antrag behandelt und diesen Antrag ablehnt, da PUP nicht mehr in der Lage ist, das Bauvorhaben zu realisieren;
  2. die Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Initiative abzulehnen, da PUP nicht mehr in der Lage ist, den Bebauungsplan umzusetzen;
  1. Der Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung zur Abweichung vom geltenden Flächennutzungsplan gemäß Artikel 2.12 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 des Wabo zur Errichtung von 500 befristeten Wohnungen auf dem Grundstück Kayersdijk in der Nähe der Hausnummer 122 in Apeldoorn (katastermäßig bekannt als Apeldoorn, Abschnitt AD, Nummer 2860) nicht als Antrag zu behandeln und abzulehnen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag, unter der Voraussetzung, dass redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

13. VNOG: Entwurf des Programmhaushalts 2027–2030 und vorläufiger Jahresabschluss 2025

Vorschlag der Abteilung Sicherheit:

  1. dem Entwurf des Programmhaushaltsplans 2027–2030 und dem vorläufigen Jahresabschluss 2025 der VNOG zuzustimmen;
  2. den Entwurf des Programmhaushaltsplans 2027–2030 und den vorläufigen Jahresabschluss 2025 der VNOG zur Stellungnahme an den Gemeinderat weiterzuleiten;
  3. Das Präsidium zu ersuchen, die Stellungnahme der VNOG zum Entwurf des Programmhaushalts 2027–2030 dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorzulegen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag, unter der Voraussetzung, dass redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

14. Jahresabschluss 2025

Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:

  1. Den Jahresabschluss 2025 mit einem positiven Ergebnis von 20,7 Millionen Euro festzustellen und das Präsidium zu ersuchen, diesen dem Gemeinderat gemäß dem beigefügten Entwurf eines Ratsantrags und eines Ratsbeschlusses zur Feststellung vorzulegen;
  2. dem Gemeinderat vorzuschlagen, Überschreitungen der veranschlagten Ausgaben > 300.000 € auf Programmebene zu genehmigen;
  3. dem Gemeinderat vorzuschlagen, die sieben Bebauungsplanentwürfe mit einem Gesamtvolumen von 1,9 Millionen Euro zu verabschieden;
  4. dem Präsidium vorzuschlagen, dem Rat den beigefügten Nachtragshaushalt mit der Nummer 2026-16, der sich aus den Vorschlägen zur Mittelzuweisung ergibt, zur Verabschiedung vorzulegen;
  5. Kenntnisnahme der Erklärung zur Rechtmäßigkeit im Jahresabschluss;
  6. Kenntnisnahme des Berichts des Konzerncontrollers zu den Jahresabschlüssen 2025;
  7. Den für Finanzen zuständigen Beigeordneten zu ermächtigen, aufgrund der endgültigen Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

15. Erster Nachtragshaushalt zum MPB 2026–2029, Jahrestranche 2026

Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:

  1. Die im Haushalt 2026 unter dem Posten „Sorgfaltspflicht der Bibliotheken“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 496.000 € sollen im Kulturbereich breiter eingesetzt werden;
  2. Das Präsidium wird gebeten, dem Gemeinderat den ersten Nachtragshaushalt 2026 zur Verabschiedung vorzulegen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

16. Entwurf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Brinkenweg 36, Klarenbeek

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. Das Präsidium ersucht den Rat, einen Beschlussvorlage vorzulegen, wonach beabsichtigt wird, eine Entwurfserklärung über das Nichtvorliegen von Einwänden im Sinne des Gesetzes über allgemeine Bestimmungen des Umweltrechts (Wabo) abzugeben, um vom geltenden Raumordnungsplan abzuweichen und damit die Legalisierung von betrieblichen Aktivitäten sowie die landschaftliche Einbindung am Brinkenweg 36 zu ermöglichen;
  2. Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Rates über die Erteilung einer vorläufigen Unbedenklichkeitserklärung wird der Legalisierung der betrieblichen Aktivitäten und der landschaftlichen Einbindung am Brinkenweg 36 mit der dazugehörigen raumplanerischen Begründung (einschließlich der Anhänge);
  1. Es wird beschlossen, dass für ‘Brinkenweg 36 in Klarenbeek’, im Sinne von Artikel 2.1 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über allgemeine Bestimmungen zum Umweltrecht, aufgrund des Fehlens erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

17. SOK-Programm „Vitale Ferienparks“

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:

An den Stadtrat:

  1. Verabschiedung der Kooperationsvereinbarung „Vitale Vakantieparken Veluwe“, in der die Parteien die Leitung und Steuerung der Zusammenarbeit sowie die Vereinbarungen zur Durchführung des Programms „Vitale Vakantieparken 2026–2030“ festlegen.
  2. Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat mitzuteilen.

An den Bürgermeister:

  1. Befugniserteilung an Stadtrat M. Wenzkowski, die Kooperationsvereinbarung „Vitale Vakantieparken“ im Namen des Bürgermeisters zu unterzeichnen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

Beschluss: Der Bürgermeister erteilt dem Beigeordneten M. Wenzkowski die Vollmacht, die Kooperationsvereinbarung „Vitale Vakantieparken“ zu unterzeichnen.

18. Anträge zum Programm für Bildungsräume 2027

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Gemäß der Verordnung über Einrichtungen für den Bildungsbereich in Apeldoorn 2021:
    1. die Prüfung von drei Anträgen zweier Bildungseinrichtungen für das Programm „Bildungsimmobilien 2027“ und damit
    2. der Aufnahme von Gesprächen mit den Schulbehörden zustimmen, in deren Rahmen nähere Vereinbarungen zur Umsetzung getroffen werden können.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

19. Einrichtung einer lokalen Beratungs- und Meldestelle für besorgniserregendes Verhalten

Vorschlag der Abteilungen für Gesellschaftsentwicklung, Finanzen und Rechtsangelegenheiten:

  1. Die Vereinbarung über die regionale Beratungs- und Meldestelle für verwirrtes Verhalten vom 1. Januar 2020 zwischen der Gemeinde Apeldoorn und GGnet soll zum 1. Juni 2026 gekündigt werden.
  1. Zustimmung zur lokalen Einrichtung der Meldestelle für verwirrtes Verhalten.
  2. Die Mittel umschichten, um das Team für die intensive Steuerung zu verstärken und so den Übergang zur lokalen Umsetzung zu unterstützen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

20. Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Partei für die Tiere zum Stand der Asbestsanierung und der Schuttdeponie Spelderholt 5/5a

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. die Antworten auf die schriftlichen Anfragen festlegen;
  2. Den Gemeinderat über diesen Beschluss in Kenntnis setzen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

BÜRGERMEISTERBESCHLÜSSE TKN

21. Vorübergehende Videoüberwachung am Maten-Kreisverkehr und in der Waleweingaarde 103

Vorschlag der Abteilung Sicherheit:

  1. Zustimmung zur vorübergehenden Videoüberwachung an der Laan van Maten/am Maten-Kreisverkehr in Apeldoorn für den Zeitraum von Freitag, dem 1. Mai 2026, bis einschließlich Sonntag, dem 31. Mai 2026;
  2. Feststellung des beigefügten Beschlusses zur Anordnung der ‘Vorübergehenden Videoüberwachung an der Laan van Maten/am Maten-Kreisverkehr 2026’;
  3. Verabschiedung des Ratsschreibens, in dem der Rat über die Videoüberwachung informiert wird, und Übermittlung dieses Schreibens an den Gemeinderat;
  4. Der Bürgermeister und die Beigeordneten informieren über die Videoüberwachung, indem sie den Ratsbrief zur Kenntnisnahme versenden.

Der Bürgermeister hat gemäß dem Vorschlag entschieden.

Früherer Tagesordnungspunkt / Sonstiges

  • Der Rat nimmt Folgendes zur Kenntnis:
    • Das Schreiben mit Anlagen vom 24. April 2026 des Vorstands des Umweltamtes Veluwe zu den Jahresabschlüssen 2025 des Umweltamtes Veluwe;
    • Das Schreiben vom 24. April 2026 mit Anlage des Vorstands des Umweltamtes Veluwe zum Entwurf des Programmhaushalts 2027 des Umweltamtes Veluwe;
    • Der Widerspruchsbescheid vom 14. April 2026 bezüglich einer mit einer Zwangsstrafe bedrohten Anordnung zur Schließung eines Geschäftsgebäudes;
    • Das Informationsschreiben vom 8. Mai 2026 zur Notunterkunft für Flüchtlinge in der Waleweingaarde 103.

Verabschiedet am 19. Mai 2026.

der Sekretär,
S. de Bruin

der Bürgermeister,
A.J.M. Heerts

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