Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung

Die Gemeinde Apeldoorn setzt Videoüberwachung ein, um die Sicherheit von Besuchern, Einwohnern und Mitarbeitern in und um die kommunalen Gebäude zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten werden verarbeitet, um Vorfälle, Notfälle und unerwünschte Besucher zu verhindern und diese gegebenenfalls zu untersuchen.

Die Gemeinde Apeldoorn hat an folgenden Standorten Kameras installiert:

  • Rathaus
  • Arbeitsgebäude Süd
  • Städtischer Bauhof Nord
  • Fahrradabstellplätze:
    • Rathaus
    • Paslaan
    • Bahnhof
    • Marktstraße
    • Die Serre
  • Parkhäuser:
    • Anklaar
    • Brinklaan
    • Hafen-Zentrum
    • Marktplatz
    • Orpheus

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde Apeldoorn setzt Videoüberwachung ein, um Grundstücke, Gebäude und anwesende Personen zu schützen.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Durch den Einsatz von Kameras werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Gemeinde Apeldoorn benötigt diese personenbezogenen Daten, um den oben genannten Zweck zu erreichen. Es handelt sich um folgende Kategorien personenbezogener Daten:

  • Kameraaufnahmen
  • Metadaten[1] der Bilder

Warum dürfen wir personenbezogene Daten verarbeiten?

Die Gemeinde Apeldoorn verarbeitet personenbezogene Daten nur, wenn eine Rechtsgrundlage gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. In diesem Fall verarbeiten wir die oben genannten Kategorien personenbezogener Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses. Die Gemeinde Apeldoorn hat ein berechtigtes Interesse daran, die Sicherheit von Besuchern, Eigentum und Gebäuden zu gewährleisten. Dieses Interesse ist dadurch gerechtfertigt, dass es in der Vergangenheit zu Vorfällen gekommen ist, die den Einsatz von Videoüberwachung erforderlich machen.

An wen geben wir Ihre personenbezogenen Daten weiter?

Sofern dies für den oben beschriebenen Zweck erforderlich ist, werden die Aufnahmen an Dritte weitergegeben. Dies ist der Fall, wenn Vorfälle vorliegen, die ein Eingreifen des für die Verarbeitung Verantwortlichen erfordern. Dabei ist beispielsweise an die Weitergabe der Bildaufnahmen an die Polizei als Beweismittel zu denken, wenn Anzeige erstattet wird. Dies gilt aber auch für den Fall, dass die Polizei die Bildaufnahmen anfordert, wenn ein Vorfall stattgefunden hat.

Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Gemeinde speichert personenbezogene Daten nicht länger als nötig.

  • Kameraaufnahmen, die im Rathaus, im Werkgebouw Zuid und im Gemeentewerf Noord aufgenommen werden, werden maximal 14 Tage lang aufbewahrt.
  • Kameraaufnahmen, die in den Fahrradabstellplätzen und Parkhäusern gemacht werden, werden maximal 5 Tage lang gespeichert.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufnahmen automatisch gelöscht. Im Falle eines Vorfalls, der ein Eingreifen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erfordert, kann es vorkommen, dass die Gemeinde die Aufnahmen länger aufbewahrt.

Weitere Informationen und die Ausübung Ihrer Rechte

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und dazu, wie Sie diese ausüben können – beispielsweise das Recht auf Auskunft und das Recht auf Vergessenwerden – finden Sie in der Allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde Apeldoorn.

[1] Angaben zu Uhrzeit und Datum, zu denen die Aufnahmen entstanden sind.