Verlegung von Kabeln und Leitungen auf öffentlichen Grundstücken

Für die Verlegung, Instandhaltung und/oder Entfernung von Kabeln und Leitungen auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung oder Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten, die keinen größeren Eingriff darstellen. Diese Arbeiten müssen Sie uns jedoch melden.

 
Dauer

Innerhalb von 4 Wochen

Kosten

Es gibt verschiedene Tarife.

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Das Online-Antragsformular dient zur Einreichung von:

  • Ein Antrag auf Genehmigung für Kabel und/oder Leitungen gemäß der geltenden Allgemeinen Ortsverordnung (ApV) der Gemeinde
  • Ein Genehmigungsbeschluss auf der Grundlage der Telekommunikationsverordnung der Gemeinde
  • Eine Meldung für Arbeiten von geringem Umfang. Dabei handelt es sich um Arbeiten mit einer Länge von weniger als 35 Metern, Hausanschlüsse und/oder das Öffnen von Schächten. Ausnahmen bilden Einkaufszentren und die Innenstadt; hierfür müssen Sie stets eine Genehmigung/Zustimmung beantragen.

Zum Ausfüllen des Antragsformulars benötigen Sie die folgenden Angaben:

  • Name(n), Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse(n) der Kontaktperson und des Antragstellers
  • Geben Sie an, ob es sich um einen Notfall oder um reguläre Arbeit handelt
  • Die Gesamtlänge des Grabens (auf öffentlichem Grund) sowie die Länge und Art der Befestigung
  • Falls Sie nicht der Eigentümer/Betreiber des Netzwerks sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers/Betreibers, um den Antrag zu stellen.
  • Name und Anschrift des Netzbetreibers
  • Der Umsetzungsplan mit den Straßennamen
  • Die digitale Karte (Großmaßstäbige Grundkarte der Niederlande, GBKN) 1:500
  • Die vorhandenen Gebäude
  • Die Katastergrenzen
  • Die Grenzen zwischen verschiedenen Belagsarten:
    a. eine Beschreibung der gewünschten Trassenführung
    b. eine Aufstellung der während der Arbeiten einzubauenden Objekte (wie Schränke und Handlöcher) sowie deren Lage
    c. eine Beschreibung etwaiger (Straßen-)Baustellen
    d. der Querschnitt des Kabels oder der Kabelrinne
    e. die Länge und Breite des Kabelgrabens
    f. bestehende Leitungen Ihres Unternehmens

Einreichen

Nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Unterlagen begutachtet die Gemeinde die Situation vor Ort. Außerdem prüfen wir, ob Sie beim Informationszentrum für Kabel und Leitungen (KLIC) registriert sind, siehe die Website des Katasteramtes.

Innerhalb von 4 Wochen (für Telekommunikationsunternehmen gelten 8 Wochen) erhalten Sie ein Schreiben mit der Entscheidung. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie die Genehmigung/Zustimmung.
In der Genehmigung/Zustimmung verweisen wir auf die geltenden Verfahren und Vorschriften.

Bitte beachten Sie: Möglicherweise benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Weitere Informationen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Die Kosten für die Beantragung einer Genehmigung oder Zustimmung sind in der Gebührenordnung.