Sie können dies selbst feststellen, indem Sie den Kontroll-/Abflussschacht ausgraben (oder ausgraben lassen) und diesen überprüfen. Suchen Sie dazu, bevor die Gemeinde vorbeikommt, den Abflussschacht. Dieser Schacht befindet sich auf Ihrem Grundstück etwa einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt, meist in einer Tiefe von etwa 0,80 bis 1,40 Metern in Ihrem Garten. Bei Wohnungen oder Häusern ohne Vorgarten liegt er etwa 0,5 Meter von der Fassade entfernt (auf kommunalem Grund). Sie dürfen diesen Schacht selbst freilegen. Die Gemeinde sorgt anschließend für die Wiederherstellung der Straßenoberfläche.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Der Abfluss ist frei: Die Verstopfung befindet sich in der Außenkanalisation. Sie beheben das Problem selbst oder mit Hilfe eines Rohrreinigungsunternehmens. Die Kosten tragen Sie. Bei einer Mietwohnung ist es ratsam, sich an den Vermieter zu wenden.
- Der Abflussschacht ist mit Wasser gefüllt: Die Verstopfung befindet sich im kommunalen Bereich. Sie können die Verstopfung unter der Telefonnummer 14 055 melden. Die Gemeinde beseitigt die Verstopfung kostenlos für Sie.
Wenn die Fassade Ihres Hauses/Ihrer Wohnanlage/Ihres Geschäfts direkt am Bürgersteig liegt und kein angrenzender Freiraum vorhanden ist, befindet sich der Entwässerungsschacht unter dem Bürgersteig. In diesem Fall müssen Sie der Gemeinde im Voraus mitteilen, dass Sie den Entwässerungsschacht freilegen möchten. Die Gemeinde kümmert sich um die Instandsetzung des Gehwegs. Das Auffüllen und gegebenenfalls Absichern des Grabens bzw. Lochs müssen Sie selbst vornehmen.
Wenn Sie genau wissen möchten, wo sich der Kanalanschluss und die Lage des Entstopfungsschachts befinden, können Sie bei der Gemeinde kostenlos eine Revisionszeichnung anfordern.
Die von der Gemeinde bereitgestellte Zeichnung betrifft die Kanalisation auf kommunalem Grund. Wenn Sie eine Zeichnung Ihres eigenen Grundstücks wünschen, können Sie einen Bauplan Ihres Hauses beim Gemeindearchiv (CODA) anfordern, indem Sie eine E-Mail an archief@coda-apeldoorn.nl. Sie erhalten innerhalb von 3 Werktagen eine Antwort. Bei dringenden Fällen oder Notfällen können Sie sich unter der Telefonnummer 14-055 an den Störungsdienst wenden.