Eine Ausweisung als denkmalgeschütztes Objekt betrifft immer die gesamte Immobilie. Alle Bestandteile fallen unter den Denkmalschutz. Dazu gehören beispielsweise ein (später) angebauter Wintergarten oder eine Küche, auch wenn dieser Bestandteil keinen denkmalgeschichtlichen Wert hat. An- oder Nebengebäude können unter den Denkmalschutz fallen. Denken Sie beispielsweise an ein an die Kirche angebautes Pfarrhaus oder ein Backhäuschen bei einem Bauernhof. Maßgeblich hierfür ist die Begründung zur Denkmalschutzausweisung. Die Begründung können Sie anfordern unter cultuurhistorie@apeldoorn.nl.
Es ist wichtig, (kultur-)historisch wertvolle Elemente von staatlich und kommunal denkmalgeschützten Bauwerken zu erhalten. Daher benötigen Sie für Änderungen wie Abbruch-, Bau- und Restaurierungsarbeiten in, an, auf oder in der Nähe eines denkmalgeschützten Bauwerks eine Genehmigung. Für einfache Instandhaltungsarbeiten und Änderungen an modernen Einrichtungselementen ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich.
- Beispiele für Änderungen an der Außenfassade sind: der Bau eines Anbaus, der Einbau von Dachgauben, Dachfenstern und Fensterrahmen, die Erneuerung oder der Austausch von Putz und Fugen, die Instandsetzung oder Erneuerung von Dächern, Dachgauben, Dachrinnen und Schornsteine, das Ersetzen von Türen, Fensterrahmen und Fenstern sowie Anstricharbeiten in einer geänderten Farbgebung
- Beispiele für bauliche Veränderungen im Inneren sind: Änderungen an der Struktur (Aufteilung) des Gebäudes und Änderungen an wertvollen Einrichtungselementen.
Genehmigungsprüfung
Auf nationaler Ebene Umweltamt Sie können den Genehmigungscheck durchführen, um festzustellen, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Genehmigung benötigen.
Der Genehmigungscheck ist ein Bestandteil des Omgevingsloket. Anhand eines Fragebaums können Sie überprüfen, ob Sie Ihre Pläne am gewählten Standort genehmigungsfrei umsetzen dürfen oder ob Sie doch eine Genehmigung beantragen müssen.
Klicken Sie auf die Registerkarte ‘Genehmigungsprüfung’. Bei der Genehmigungsprüfung geben Sie zunächst die Adresse ein, an der Sie bauen möchten. Anschließend suchen Sie die entsprechende Tätigkeit. Dazu geben Sie ein Stichwort ein. Danach werden Sie zu einer Reihe von Fragen weitergeleitet. Beantworten Sie diese Fragen.
Wenn Sie alle Fragen durchgegangen sind, erhalten Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Form einer Aktionsliste des „Omgevingsloket“. Befolgen Sie die Anweisungen der Aktionsliste. Möglicherweise sind mehrere Maßnahmen erforderlich, beispielsweise die Beantragung einer oder mehrerer Genehmigungen.
Weitere Anleitungen finden Sie auf der Webseite Bauen, Umbauen und Renovieren unter „Genehmigungsprüfung“.
Kommen Sie nicht weiter? Dann wenden Sie sich gerne an uns Kontakt mit uns.
Anfragen
Die Beantragung dieser Umweltgenehmigung erfolgt über das landesweite Umweltamt unter der Registerkarte ‘Anträge’. Dazu benötigen Sie DigiD oder eHerkenning.
Geben Sie in Schritt 3 die Tätigkeit ein, die in der Maßnahmenliste der Genehmigungsprüfung genannt wird. Bei Arbeiten an einem Denkmal lautet diese: ‘Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf Genehmigung für ein kommunales Denkmal’. Häufig muss auch ein ‘Baugenehmigungsantrag (Umweltplan)’ und/oder ein ‘Baugenehmigungsantrag (technisch)’ gestellt werden.
Füllen Sie anschließend das Formular aus und fügen Sie die angeforderten Anlagen bei. Dazu gehören beispielsweise Bauzeichnungen, Berichte, Fotos und Ähnliches. Eine Übersicht über die erforderlichen Angaben finden Sie unter Änderung der Anmeldeliste für Denkmäler (PDF, 375 kB). Und falls nötig, die Einreichungsliste erstellen.
In Schritt 7 des Antragsmoduls müssen Sie entscheiden, ob Sie den Antrag endgültig einreichen oder ob Sie einen vorläufigen Antrag stellen möchten. Bei einem vorläufigen Antrag müssen Sie den Plan noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet haben. Aus den eingereichten Unterlagen muss jedoch klar hervorgehen, was Sie vorhaben und wie Sie vorgehen wollen. Ist Ihr Plan realisierbar und möchten Sie weitermachen? Dann benötigen Sie anschließend noch eine Umweltgenehmigung, um Ihren (Bau-)Plan umzusetzen.
Um Ihren Antrag prüfen zu können, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Angaben vorlegen. Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen sind nicht einfach. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Fachmann hinzuzuziehen, beispielsweise einen Architekten oder einen Bauberater.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website zu eine Genehmigung beantragen und über Bauen im Rahmen des Umweltgesetzes (PDF, 803 kB) finden Sie hier.
Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie sich auch an den Schalter im Rathaus wenden. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin (auch für ein telefonisches Gespräch).
Bearbeitung des Antrags
Für einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gilt das reguläre Verfahren mit einer Bearbeitungsfrist von 8 Wochen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag vollständig eingereicht wird. Muss bei staatlich denkmalgeschützten Bauwerken eine Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Kulturerbe eingeholt werden, kann es zu einem erweiterten Verfahren mit einer Bearbeitungsfrist von 26 Wochen kommen. In beiden Fällen kann die Frist um 6 Wochen verlängert werden.
Der Ausschuss für Umweltqualität prüft Ihren Antrag hinsichtlich der gestalterischen Qualität und denkmalpflegerischer Aspekte.
Genehmigung
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, lesen Sie diese bitte sorgfältig durch; an die Genehmigung für denkmalgeschützte Objekte sind oft Auflagen geknüpft. Diese Auflagen sind in der Genehmigung aufgeführt und müssen von Ihnen eingehalten werden. Es kann beispielsweise sein, dass Sie eine Detailzeichnung einreichen müssen, die von der Gemeinde genehmigt werden muss, oder dass die Gemeinde ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Arbeitsweise vorschreibt. Oft ist die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für die Restaurierung und Instandhaltung von Denkmälern in der Gemeinde Apeldoorn (PDF, 803 kB) Eine Auflage in der Genehmigung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im Genehmigungsschreiben angegebene Kontaktperson. Wichtig: Die Genehmigung tritt nicht sofort, sondern erst nach vier Wochen in Kraft.
Den Baubeginn melden/mitteilen.
Sie müssen uns mindestens zwei Werktage vor Beginn der Arbeiten darüber informieren. Dies tun Sie über das landesweite Umweltamt. Über ‘Anträge – Bautätigkeit – Bautätigkeit (technisch) – Informationen“. Oder über das Online-Meldeformular, oder telefonisch unter der Nummer 14 055. Der Bauaufsichtsbeamte prüft – manchmal gemeinsam mit dem Berater für Instandhaltung und Restaurierung –, ob Sie gemäß der Baugenehmigung bauen.
Für einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung für die Maßnahme ‘Änderung von Denkmälern’ fallen keine Kosten an. Oft benötigen Sie zusätzlich eine Baugenehmigung, für die jedoch Kosten anfallen. Manchmal muss der Genehmigungsinhaber die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens selbst tragen.
Charakteristische und prägende Gebäude
Neben Denkmälern gibt es in Apeldoorn auch charakteristische und das Stadtbild prägende Gebäude. Diese Gebäude möchten wir gerne erhalten. Für den vollständigen oder teilweisen Abriss dieser Gebäude benötigen Sie eine Genehmigung. Dazu müssen Sie ein bautechnisches Gutachten vorlegen, um zu belegen, dass der bauliche Zustand derart ist, dass ein Abriss gerechtfertigt ist. Dies liegt im Ermessen der Kommission für Umweltqualität. In anderen Fällen genehmigen wir einen Abriss in der Regel nicht. Auf der Denkmalverzeichnis können Sie sehen, welche Gebäude unter Denkmalschutz stehen.
Geschütztes Gesicht
Apeldoorn verfügt über 3 staatlich geschützte Stadt- und Dorfbilder (De Parken, Hoog Soeren und Radio Kootwijk) sowie 11 kommunal geschützte Stadtbilder (das Indische Viertel, das Metaalbuurt und Wiesel, Wiederaufbaugebiet Kerschoten, Wohnsiedlung De Wiekelaar, Wohnsiedlung De Zeis-De Haarhamer, Wohnsiedlung mit versetzten Häusern (Gruttersdreef und Looiersdreef), Wohnsiedlung mit versetzten Häusern (Rietdekkersdreef), Die „Witte“-Häuser der Klokkengietershoeve, Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (De Maten) und Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (Zevenhuizen)). In diesen Gebieten dürfen Sie nicht ohne Genehmigung abreißen, da der Abriss eines Bauwerks den historischen Charakter des Stadt- oder Dorfbildes beeinträchtigen kann. Wir genehmigen einen Abriss nur, wenn der Neubau im Einklang mit den Merkmalen des denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes steht. Dies liegt im Ermessen der Kommission für Umweltqualität.
In staatlich geschützten Landschaftsschutzgebieten gibt es weitaus weniger Möglichkeiten, ohne Baugenehmigung zu bauen, als in Gebieten außerhalb dieser Schutzgebiete. Führen Sie dazu die Genehmigungsprüfung des Landes durch Umweltamt.
Möglicherweise benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung für andere Tätigkeiten im Sinne des Umweltgesetzes, wie beispielsweise die Anlage eines Ausfahrtswegs, das Fällen eines Baumes, Bauarbeiten oder die Störung eines möglicherweise archäologisch relevanten Bodens.