Genehmigungsfreie Arbeiten an Denkmälern

Eigentümer eines staatlich oder kommunal denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Gebäudes in einem geschützten Stadt- oder Dorfbild, die ihr Gebäude renovieren, umbauen, erweitern oder abreißen möchten, benötigen in der Regel eine Umweltgenehmigung. Im Folgenden wird für jede Art von Gebäude beschrieben, für welche Arbeiten Sie keine (oder eben doch eine) Umweltgenehmigung benötigen, einschließlich einiger Beispiele.

Eigentümer eines staatlich oder kommunal denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Gebäudes in einem geschützten Stadt- oder Dorfbild, die ihr Gebäude renovieren, umbauen, erweitern oder abreißen möchten, benötigen in der Regel eine Umweltgenehmigung. Im Folgenden wird für jede Art von Gebäude beschrieben, für welche Arbeiten Sie keine (oder eben doch eine) Umweltgenehmigung benötigen, einschließlich einiger Beispiele.

Schau mal auf der Karte oder im Denkmalschutzverzeichnis ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht und/oder sich in einem denkmalgeschützten Gebiet befindet.

Staatlich geschützte Denkmäler und kommunale Denkmäler

Bei einem Denkmal steht nicht nur die Außenfassade unter Denkmalschutz. Auch das Innere, spätere Anbauten und Bauwerke auf dem Grundstück fallen unter den Denkmalschutz. Für die Sanierung, den Umbau und den (teilweisen) Abriss eines Denkmals ist in der Regel eine Umweltgenehmigung erforderlich. Dabei kann es sich um eine Umweltgenehmigung für die Tätigkeit ‘Bauen’ oder für die Tätigkeit ‘Änderung eines Denkmals’ oder für beide Tätigkeiten handeln. Der Übersichtlichkeit halber gehen wir auf diese Unterscheidung nicht näher ein. Eine Genehmigungspflicht gilt nicht in allen Fällen. Die Gesetzgebung ist komplex. Führen Sie daher den Genehmigungscheck auf der landesweiten Umweltamt um zu prüfen, ob Sie für Ihre Pläne eine Genehmigung benötigen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter „Genehmigungsprüfung“.

Dachgauben, Dachfenster, Solarmodule auf dem Dach, Änderungen an Fensterrahmen, Änderungen an der Fassade und Sonnenschutzvorrichtungen sind immer genehmigungspflichtig, wenn sie an der Vorderfassade und der vorderen Dachfläche vorgenommen werden, sowie an der Seiten- und Rückfassade, wenn denkmalpflegerische Belange betroffen sind (was meist der Fall ist). Der Bau von An- und Ausbauten, Nebengebäuden, Schuppen und Überdachungen auf einem Grundstück, das unter Denkmalschutz steht, ist stets genehmigungspflichtig. Gartenmöbel, ein einzelner Fahnenmast mit einer Höhe von bis zu 6 m sowie Grundstücksabgrenzungen mit einer Höhe von bis zu 1 m (und hinter der Fassade bis zu 2 m) sind genehmigungsfrei. Aber Achtung: In staatlich geschützten Stadtbildern ist dies DOCH genehmigungspflichtig.

Regelmäßige Wartung

Für gewöhnliche Instandhaltungsarbeiten, bei denen sich die Details, die Profilierung, die Gestaltung, die Materialart und die Farbe nicht ändern, benötigen Sie keine Genehmigung. Dies gilt auch für eine denkmalgeschützte Gartenanlage, bei der die Gestaltung unverändert bleibt. Instandhaltungsarbeiten zielen darauf ab, den bestehenden Zustand zu erhalten. Es muss eine technische Notwendigkeit für den Austausch oder die Instandsetzung von Material in begrenztem Umfang vorliegen.

Änderungen im Innenbereich

Bei Änderungen an Bauteilen im Innenbereich, die keinen denkmalpflegerischen Wert haben, benötigen Sie keine Genehmigung. Diese Änderung muss ohne Abbruch- und Aufbrucharbeiten am Rohbau durchgeführt werden; andernfalls ist eine Genehmigung erforderlich.

Einige Beispiele für genehmigungsfreie Instandhaltungsarbeiten und genehmigungsfreie Arbeiten im Innenbereich.

  • Putzstellen punktuell ausbessern
  • Mauerwerk stellenweise mit derselben Fuge und demselben Fugenmörtel ausbessern
  • Das Haus in derselben Farbe überstreichen, ohne die alten Farbschichten zu entfernen
  • Fensterrahmen, Fenster und Türen vor Ort reparieren
  • Defekte Dachziegel oder Dachschiefer stellenweise austauschen
  • Undichte Dachrinnen und Fallrohre punktuell reparieren
  • Die Instandhaltung von Wegen, bei denen sich die Art des Belags nicht ändert
  • Entfernen von kürzlich errichteten Trennwänden oder abgehängten Decken, beispielsweise aus Hart- oder Weichfaserplatten, Gipskartonplatten oder Kunststoff
  • Eine 30 Jahre alte Treppe entfernen oder kürzlich errichtete Innenwände verputzen
  • Eine moderne Küche, Sanitäranlagen oder eine Heizungsanlage austauschen

Beispiele für Arbeiten, für die eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.

  • Eine komplett neue Putzschicht auftragen
  • In einer anderen Farbe überstreichen
  • Die Fugen vollständig erneuern
  • Austausch von Fenstern, Fensterrahmen und Türen (auch bei gleichbleibendem Material und gleichbleibender Form)
  • Das Dach komplett neu mit Ziegeln oder Schiefer decken
  • Alle Dachrinnen und Fallrohre austauschen
  • Den Weg komplett neu befestigen (auch bei unverändertem Material und unveränderter Form)
  • Restaurierung von Einrichtungselementen mit denkmalpflegerischem Wert, wie Stuckdecken, historische Wandverkleidungen oder Kaminanlagen
  • Entfernen oder Restaurieren von darunterliegenden historischen Vertäfelungen, Tapeten oder Wandmalereien
  • Die ursprüngliche Küche oder die Sanitäranlagen aus der Bauzeit oder aus einer wichtigen späteren Bauphase modernisieren

Staatlich geschützte Stadt- und Dorfansichten

Die unter Denkmalschutz stehenden Stadt- und Dorfansichten in Apeldoorn sind: De Parken, Hoog Soeren und Radio Kootwijk.

In staatlich geschützten Stadt- und Dorfbildern benötigen Sie eine Umgebungsgenehmigung für den vollständigen oder teilweisen Abriss eines Bauwerks, da der Abriss eines Bauwerks den historischen Charakter des Stadt- oder Dorfbildes beeinträchtigen kann. Wir genehmigen einen vollständigen Abriss nur, wenn der Neubau im Einklang mit dem Charakter des denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes steht. Prägende Gebäude innerhalb eines denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes möchten wir gerne erhalten. Bei einem vollständigen Abriss müssen Sie zudem ein bautechnisches Gutachten vorlegen, um zu belegen, dass der bauliche Zustand so ist, dass ein Abriss gerechtfertigt ist.

Für Bauarbeiten benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Bauarbeiten an der Vorder- und Seitendachfläche sowie an der Vorder- und Seitenfassade sind stets genehmigungspflichtig. Bauarbeiten im Vorgarten und im Seitengarten sind stets genehmigungspflichtig. Dies gilt somit auch für Grundstücksabgrenzungen.

In den folgenden Fällen benötigen Sie möglicherweise keine Genehmigung. Die Rechtslage ist jedoch komplex. Führen Sie daher den Genehmigungscheck auf der landesweiten Umweltamt um zu prüfen, ob Sie für Ihre Pläne eine Genehmigung benötigen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter „Genehmigungsprüfung“.

  • Bei der regulären Wartung, bei der sich Details, Konturen und Formgebung nicht ändern.
  • Bei Bauarbeiten im Innenbereich, sofern diese die Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen erfüllen.
  • Bei Änderungen (wie Dachgaube, Dachfenster, Solarmodul, Austausch von Fensterrahmen) an der hinteren Dachfläche und der Rückfassade (sofern diese die Anforderungen für genehmigungsfreies Bauen erfüllen).
  • Nebengebäude, An- und Ausbauten sowie Überdachungen, die sowohl den Anforderungen des Umweltplans entsprechen als auch senkrecht hinter dem Wohnhaus liegen (also innerhalb der gedanklich verlängerten Linie der Seitenfassaden des ursprünglichen Wohnhauses, siehe Abbildung unten) und die Anforderungen für die genehmigungsfreie Errichtung gewöhnlicher Bauwerke erfüllen.

Kommunal geschützte Stadt- und Dorfansichten

Die unter Denkmalschutz stehenden Stadt- oder Dorfbilder sind: Indische Buurt, Wiesel und die Metaalbuurt. Seit dem 7. November 2024 sind folgende Gebiete hinzugekommen: Wiederaufbaugebiet Kerschoten, Wohnsiedlung De Wiekelaar, Wohnsiedlung De Zeis-De Haarhamer, Wohnsiedlung mit versetzt angeordneten Häusern (Gruttersdreef und Looiersdreef), Wohnsiedlung mit versetzten Häusern (Rietdekkersdreef), die weißen Häuser der Klokkengietershoeve, Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (De Maten) und Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (Zevenhuizen).

Für den vollständigen oder teilweisen Abriss eines Bauwerks benötigen Sie – genau wie bei staatlich geschützten Stadt- oder Dorfbildern – eine Umgebungsgenehmigung, da der Abriss eines Bauwerks den historischen Charakter des Stadt- oder Dorfbildes beeinträchtigen kann. Wir genehmigen einen vollständigen Abriss nur, wenn der Neubau im Einklang mit den Merkmalen des denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes steht. Bildprägende Gebäude innerhalb eines denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes möchten wir gerne erhalten. Bei einem vollständigen Abriss müssen Sie zudem ein bautechnisches Gutachten vorlegen, um zu belegen, dass der bauliche Zustand so ist, dass ein Abriss gerechtfertigt ist.

In kommunalen Denkmalschutzgebieten sind Bauarbeiten häufiger genehmigungsfrei als in staatlich geschützten Denkmalschutzgebieten. Es gibt mehr genehmigungsfreie Möglichkeiten, beispielsweise für einen Schuppen, einen Zaun und eine Dachgaube mit bestimmten Abmessungen und einer bestimmten Lage.

Die Rechtslage ist komplex. Führen Sie daher den Genehmigungscheck auf der landesweiten Umweltamt um zu prüfen, ob Sie für Ihre Pläne eine Genehmigung benötigen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter „Genehmigungsprüfung“.

Genehmigungsprüfung

Auf nationaler Ebene Umweltamt können Sie den Genehmigungscheck durchführen, um festzustellen, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Genehmigung benötigen. Der Genehmigungscheck ist Teil des „Omgevingsloket“. Anhand eines Fragebaums können Sie überprüfen, ob Sie Ihre Pläne am gewählten Standort genehmigungsfrei umsetzen dürfen oder ob Sie doch eine Genehmigung beantragen müssen.

Klicken Sie auf die Registerkarte ‘Genehmigungsprüfung’. Bei der Genehmigungsprüfung geben Sie zunächst die Adresse ein, an der Sie bauen möchten. Anschließend suchen Sie die entsprechende Tätigkeit. Dazu geben Sie ein Stichwort ein. Anschließend werden Sie zu einer Reihe von Fragen weitergeleitet. Beantworten Sie diese Fragen. Wenn Sie alle Fragen durchgegangen sind, erhalten Sie die Ergebnisse zusammengefasst in einer Aktionsliste des Omgevingsloket.

Weitere Anleitungen finden Sie auf der Webseite Bauen, Umbauen und Renovieren unter „Genehmigungsprüfung“.

Kommen Sie nicht weiter? Dann wenden Sie sich gerne an uns Kontakt mit uns.