Denkmalausweisung

Die Gemeinde und der Staat können Bauwerke oder Objekte als Denkmal ausweisen. Darüber hinaus kann ein Eigentümer einen Antrag stellen, ein Gebäude in die kommunale Denkmalliste aufzunehmen.

 
Dauer

Innerhalb von 6 Monaten

Kosten

Kostenlos

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  • Staatlich geschützte Denkmäler
    Denkmäler, die von der niederländischen Regierung unter Denkmalschutz gestellt wurden. Es handelt sich um Gebäude von nationaler Bedeutung; sie sind nicht nur für Apeldoorn, sondern für die gesamten Niederlande von Bedeutung.
  • Kommunale Denkmäler
    Von der Gemeinde unter Denkmalschutz gestellte Objekte. Es handelt sich um Gebäude, die für Apeldoorn eine besondere Bedeutung haben.
  • Prägende Gebäude
    Gebäude, die für das charakteristische Erscheinungsbild eines Stadtviertels oder Dorfes von Bedeutung sind. Sie prägen sozusagen das Erscheinungsbild ihrer Umgebung.

Derzeit ist die Denkmalliste von Apeldoorn vollständig. Im Jahr 2024 haben wir die Liste um Objekte aus dem Zeitraum 1970–1990 ergänzt. Gelegentlich weisen wir noch ein kommunales Denkmal aus der Zeit vor 1970 aus. 

Sie können online einen Antrag auf Ausweisung eines kommunalen Denkmals stellen. Dazu benötigen wir folgende Angaben:

  • Die Adresse der Immobilie, für die Sie eine Genehmigung beantragen
  • Der Grund, warum Sie eine Genehmigung beantragen 
  • Fotos sowohl vom Innen- als auch vom Außenbereich des Objekts 
  • Eventuelle weitere Informationen zur Geschichte des Objekts.

Sie können keinen Antrag für die Liste der staatlich geschützten Denkmäler stellen. Sie können jedoch Vorschläge für diese Liste einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter die Website der staatlichen Behörde für Kulturerbe.

Die Gemeinde prüft, ob Ihr Antrag die Voraussetzungen erfüllt. Falls erforderlich, lassen wir einen unabhängigen Schnellcheck durchführen. Der Stadtrat entscheidet dann, ob Ihr Antrag weiterbearbeitet wird. Dabei wird eine Abwägung vorgenommen, bei der die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden und geprüft wird, ob der Schutz des Gebäudes zu einer Reihe kommunaler Ziele beiträgt. So wird untersucht, ob ein Schutz dazu beiträgt, Die große Geschichte von Apeldoorn. Außerdem wird geprüft, ob die Ausweisung mit den Zielen des Koalitionsvertrags ‘Ärmel hochkrempeln und loslegen’ und der Umweltvision im Einklang steht.

Sobald das Ausweisungsverfahren eingeleitet werden kann, erstellen wir eine begründete Beschreibung des Gebäudes. Dabei können wir die Kommission für Umweltqualität um Rat bitten. Der Ausschuss beurteilt dann, ob das Objekt einen ausreichenden Wert besitzt, um es unter Denkmalschutz zu stellen. Außerdem führt die Gemeinde Gespräche mit den Eigentümern. Anschließend folgt ein Beschluss des Stadtrats.

Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten. Die Beantragung einer Ausweisung als kommunales Denkmal ist kostenlos.