Eine Ausfahrt anlegen oder umbauen

Eine Zufahrt, auch Ausfahrt, Einfahrt oder Auffahrt genannt, ist eine Verbindung von einem Grundstück zur öffentlichen Straße. Um eine Ausfahrt anzulegen, zu verlegen oder zu verändern, ist häufig eine Genehmigung erforderlich.

In den meisten Fällen ist ein Umweltgenehmigung für einen Fluchtweg erforderlich. Dies gilt auf jeden Fall in bestehenden Situationen, in denen Sie einen neuen Fluchtweg einrichten oder einen bestehenden Fluchtweg ändern möchten. Die für Ihren Standort geltenden Vorschriften finden Sie unter Regeln auf der Karte und über die Genehmigungsprüfung im Omgevingsloket Prüfen Sie, welche Genehmigungen in Ihrem Fall erforderlich sind. Alle Grundlagen sind in der Richtlinie zu den Auswegmöglichkeiten 2023.

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Zufahrten zu Provinzstraßen ist die Provinz Gelderland zuständig. Die Richtlinien für Zufahrten 2023 und unsere Gebührenverordnung finden hier keine Anwendung. Den Antrag auf die Genehmigung stellen Sie jedoch über das landesweites Umweltamt.

Für Fälle, in denen die Gemeinde den öffentlichen Raum im Rahmen von Projekten (neu) gestaltet und (erneut) anlegt, wie beispielsweise in Neubaugebieten oder bei der Neugestaltung von Straßen, besteht keine Genehmigungspflicht. Allerdings gilt die festgelegte Richtlinie zur Abwägung 2023 mit seinen Grundsätzen gilt. Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Gartengestaltung zu berücksichtigen und sich mit uns in Verbindung zu setzen, um weitere Vereinbarungen über die Anlage des Auswegs zu treffen.