Das Kulturerbe spielt eine wichtige Rolle dabei, wie wir unser tägliches Lebensumfeld erleben und schätzen. Es ist Teil unseres kollektiven Gedächtnisses und das verbindende Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Das Kulturerbe spielt eine wichtige Rolle dabei, wie wir unser tägliches Lebensumfeld erleben und schätzen. Es ist Teil unseres kollektiven Gedächtnisses und das verbindende Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Denkmäler bilden die Krönung unseres baulichen Kulturerbes. Sie sind ein Fenster in die Vergangenheit und halten unsere Geschichte lebendig. Es ist wichtig, dass das Kulturerbe nicht nur erlebbar bleibt, sondern auch genutzt werden kann.
Die Gemeinde Apeldoorn und der Staat wollen mit diesem wertvollen Erbe sorgsam umgehen und es an künftige Generationen weitergeben.
Ein Gebäude kann so besonders sein, dass die Behörden ihm einen besonderen Status zuerkennen. Man spricht dann von einem Denkmal. In Apeldoorn gibt es kommunale und staatliche Denkmäler. Denkmäler sind vor einschneidenden Veränderungen geschützt, die ihren historischen Charakter beeinträchtigen. Das gilt sowohl für das Äußere als auch für das Innere. Bei Umbauten wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Authentizität des Denkmals und den Anforderungen an die (neue) Nutzung angestrebt.
Neben Denkmälern gibt es auch ‘charakteristische Gebäude’ und ‘prägende Gebäude’. Diese sind durch den Umweltplan bzw. die Denkmalschutzverordnung vor einem (teilweisen) Abriss geschützt, unterliegen jedoch keinen gesonderten Vorschriften für den Umbau.
Genau wie Gebäude können auch Gebiete von den Behörden (dem Staat oder der Gemeinde) unter Denkmalschutz gestellt werden. Diese Gebiete bezeichnen wir als geschützte Stadt- und Dorfansichten oder kulturhistorisch wertvolle Gebiete. Es handelt sich um Gebiete, die etwas ganz Besonderes sind, da ihr ursprünglicher Charakter gut erhalten geblieben ist. Dieser Charakter lässt sich noch gut erkennen, beispielsweise an der Bebauung, den Grünflächen, der Straßenstruktur und der Art und Weise, wie Grundstücke und Gebäude genutzt werden.
Ziel des Schutzes ist es, wertvolle historische Merkmale zu erhalten und ihnen in künftigen Entwicklungen einen Platz einzuräumen. Dies bedeutet also nicht, dass der derzeitige Zustand eingefroren wird. In dem Gebiet soll es weiterhin möglich sein, zu wohnen und zu arbeiten. Wichtig ist jedoch, dass neue Entwicklungen zum wertvollen Charakter des Gebiets passen.
Im Gesetz über allgemeine Bestimmungen zum Umweltrecht (Wabo), im Denkmalschutzgesetz und in der kommunalen Denkmalschutzverordnung sind die Vorschriften festgelegt, die für Denkmäler sowie für staatlich und kommunal geschützte Stadt- und Dorfbilder und staatlich geschützte Landgüter gelten. Ab 2020 wird ein Teil dieser Vorschriften in das Umweltgesetz übernommen.
Wenn der Eigentümer sein Denkmal restaurieren oder umbauen möchte, muss in der Regel bei der Gemeinde eine Umweltgenehmigung für die Maßnahme ‘Änderung eines Denkmals’ beantragt werden. Darüber hinaus weichen die Vorschriften für genehmigungsfreies Bauen an Denkmälern (auf Bundes- und kommunaler Ebene) sowie in staatlich geschützten Stadt- und Dorfansichten und staatlich geschützten Landgütern von den Vorschriften für nicht geschützte Gebäude ab. Über das Umweltamt kann überprüft werden, welche Bauarbeiten an Denkmälern sowie in staatlich geschützten Stadt- und Dorfansichten und staatlich geschützten Landgütern genehmigungsfrei durchgeführt werden können.
Umbauarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und an Gebäuden in geschützten Stadt- und Dorfbildern, staatlich geschützten Landgütern und kulturhistorisch wertvollen Gebieten sind stets spezifisch und werden daher nicht anhand der Kriterien für gewöhnliche Bauwerke geprüft, sondern unter Berücksichtigung des Charakters des Gebäudes in Verbindung mit den Gebietszielen (Anhang B) beurteilt. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass dies auch für prägende Gebäude (die sich stets in einem geschützten Ortsbild befinden) und für charakteristische Gebäude gilt, die in einem kulturhistorisch wertvollen Gebiet liegen.
Viele Menschen betrachten das Wohnen oder Arbeiten in einem denkmalgeschützten Gebäude als große Ehre; schließlich handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Gebäude. Glücklicherweise empfindet der Eigentümer sein denkmalgeschütztes Gebäude oft als so besonders, dass er sorgfältig damit umgehen möchte. Die Instandhaltung, Restaurierung, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Anpassungen erfordern spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Planung und Durchführung von Arbeiten an einem Denkmal sollte am besten von Spezialisten übernommen werden, die über entsprechende Erfahrung verfügen. Auch die Gemeinde kann Sie dabei unterstützen, und zwar über den Berater für Instandhaltung und Restaurierung.
Die im Folgenden beschriebenen Gesprächsthemen können herangezogen werden, wenn Sie bei der Kommission für Umweltqualität einen Umbauplan für ein Denkmal erörtern. Diese Gesprächsthemen dienen als Kriterium, Entwurfsrahmen und Inspirationsquelle. Neben diesen spezifischen Aspekten für Denkmäler gelten natürlich auch die Allgemeine Gesprächsthemen.
Ein Bauernhof in Zilven, ein Wohnhaus im Stadtteil Metaalbuurt, die Sendeanlage von Radio Kootwijk – jedes Denkmal erzählt seine eigene Geschichte, hat seine eigene Bau- und Nutzungsgeschichte sowie Struktur, Stil und besondere Merkmale. Bevor ein Plan erstellt wird, ist es wichtig, die Aspekte zu kennen, die gerade dieses Denkmal wertvoll machen. Eine erste Quelle hierfür ist die Begründung zur Denkmalschutzausweisung. Diese können Sie bei der Gemeinde anfordern.
Diese Beschreibung liefert nicht immer ausreichende Informationen. Möglicherweise sind weitere Untersuchungen zu den bautechnischen, (bau-)historischen, kunst- und architekturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder technischen Aspekten des Denkmals erforderlich. All diese Daten zusammen bilden eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung von Plänen.
Ein allgemeiner Grundsatz bei der Instandhaltung von Denkmälern lautet: Die Erhaltung des Denkmals und aller dazugehörigen Bestandteile hat stets Vorrang vor einer Erneuerung. Bei einer Erneuerung geht unwiderruflich historisches Material verloren. Diese Entscheidung kann nur einmal getroffen werden.
Manchmal sind Reparaturen oder ein Austausch erforderlich. Sollte dennoch etwas verändert oder erneuert werden müssen, dient das derzeit unter Denkmalschutz stehende Bauwerk (Entwurf, Grundform, Material, Ausführung und Details) als Ausgangspunkt. Beim kommunalen Berater für Instandhaltung und Restaurierung können Sie sich darüber beraten lassen, wie Sie dabei vorgehen können und welche Grundsätze hierfür gelten.
Nur wenige Denkmäler sind seit ihrer Errichtung oder Anlage völlig unverändert geblieben. Diese Anpassungen sind Teil der Geschichte des Denkmals und sagen etwas über gesellschaftliche oder funktionale Entwicklungen aus. Die Veränderungen können daher aus architektonischer, landschaftlicher oder bau- und kulturhistorischer Sicht wertvoll sein.
Wenn man einem Denkmal etwas hinzufügt, muss es dann zeitgenössisch oder historisierend sein? Darüber wurde im Laufe der Zeit immer wieder unterschiedlich gedacht. Heutzutage wird Wert auf die Lesbarkeit eines Denkmals gelegt, und eine Weiterentwicklung wird als positiv angesehen. Ein zeitgenössischer Anbau kann gut zu einem Denkmal passen und macht dessen Baugeschichte nachvollziehbar. Gleichzeitig gibt es beispielsweise bei Ladenfronten, Wintergärten und Veranden wieder eine wachsende Wertschätzung für Rekonstruktionen. Es gibt also keine einheitliche Lösung. Jeder Eingriff an einem Denkmal erfordert eine maßgeschneiderte Lösung: Was passt zu diesem Denkmal und dieser Umgebung?
Das Besondere an Denkmälern wird in hohem Maße durch ihr sichtbares Alter und die damit verbundene Wahrnehmung bestimmt. Diese kommen nicht nur im Baustil zum Ausdruck, sondern auch in der Art und Weise, wie Materialien verarbeitet wurden und wie sie altern. Eine Scheune mit Fassaden aus rohem Holz im Potdeksel-Stil strahlt funktionale Schlichtheit und Nüchternheit aus. Eine Holzvertäfelung im Innenraum hingegen strahlt Reichtum aus. Die Erhaltung historischer Baumaterialien ist daher wichtig.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Art und Weise, wie unsere Denkmäler erbaut wurden: wie die Konstruktion aufgebaut ist und wie Details und Oberflächenausführung gestaltet wurden. Diese Aspekte geben nämlich Aufschluss über die Zeit, in der das Denkmal erbaut wurde, den Ort, an dem es steht, oder die Funktion, die es hatte.
Auch charakteristische Oberflächen, Details und die Farbgebung erzählen von der Bau- und Nutzungsgeschichte des Denkmals. Die ursprünglichen Farben sind oft verschwunden. Wenn wir uns umschauen, sehen wir heute vor allem Weiß, Creme und Dunkelgrün. Dabei war die ursprüngliche Farbgebung so viel kreativer. In Apeldoorn wurde um das 19. Jahrhundert herum viel Ocker verwendet. Aber auch in der Nachkriegszeit war die Farbgebung vielfältiger als das, was wir heute sehen.
In einem denkmalgeschützten Gebäude können wir komfortabel und nachhaltig wohnen und arbeiten. Es steht schon seit vielen Jahren und hat sich hinsichtlich der Materialien und der Nutzbarkeit inzwischen als nachhaltig erwiesen.
In puncto Energieeffizienz und Komfort gibt es manchmal noch einiges zu verbessern. Ein denkmalgeschütztes Gebäude unterscheidet sich jedoch von einem Neubau; es erfordert eine spezielle Herangehensweise und Fachwissen.
Ein altes Gebäude hat seit jeher ein eigenes Feuchtigkeits- und Temperaturgleichgewicht. Wenn wir diese bauphysikalischen Gegebenheiten verändern, kann dies unangenehme Folgen haben, wie beispielsweise Feuchtigkeitsprobleme, Schimmelbildung und Holzfäule. Außerdem müssen die denkmalpflegerischen Werte berücksichtigt werden. Manchmal ist der Einbau von Doppelverglasung nicht möglich. In diesem Fall kann der Einbau von isolierenden Zusatzfenstern eine Lösung bieten. Ob die Installation von Solarmodulen oder -kollektoren möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Dies hängt beispielsweise vom Erscheinungsbild, der Sichtbarkeit und der einheitlichen Anbringung ab. Außerdem spielt eine Rolle, inwieweit die Installation ohne Beschädigung des Denkmals erfolgen kann (Reversibilität).