Gegenstände oder Materialien im öffentlichen Raum

Möchten Sie bauen, umbauen oder einen Garten anlegen? Dann nutzen Sie häufig den öffentlichen Raum. Dabei handelt es sich um Grundstücke der Gemeinde, wie beispielsweise die Straße oder den Bürgersteig. Zum Beispiel für einen Schuttcontainer auf der Straße oder Baumaterialien, die auf dem Bürgersteig abgeliefert werden. Das ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung der Gemeinde Apeldoorn.

 
Kosten

Die Nutzungsgebühr für die Nutzung von kommunalem Grund beträgt 1,05 € pro m² pro Woche.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie vor Einreichung eines Antrags zunächst die Allgemeine Geschäftsbedingungen weiter.

Es ist wichtig, dass Ihre Situation diese Voraussetzungen erfüllt. Die für Ihren Antrag geltenden Bedingungen erhalten Sie ebenfalls zusammen mit Ihrer Genehmigung.

Frist für die Bearbeitung der Einwilligung

Sie müssen Ihren Antrag mindestens 3 Wochen im Voraus einreichen, jedoch nicht früher als 3 Monate im Voraus. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen unsere inhaltliche Stellungnahme zu Ihrem Antrag.

Verkehrsplan

Manchmal ist ein Verkehrsplan erforderlich, um Ihren Antrag zu prüfen. Dieser muss Folgendes enthalten:

  • eine Beschreibung der Tätigkeiten;
  • eine Lagezeichnung mit den erforderlichen Verkehrsmaßnahmen;
  • Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen;
  • wie die Aufstellung von Schildern, Zäunen und anderen Objekten abläuft.

Die Beantragung der Genehmigung ist kostenlos. Für die Nutzung von kommunalem Grund und Boden zahlen Sie Grundsteuer, das sind 1,05 € pro m² pro Woche. Sie erhalten hierfür einen Steuerbescheid von Tribut.