Wir beabsichtigen, unter Anwendung des Bestattungsgesetzes und der Friedhofsverwaltungsverordnung 2018, Artikel 21 und 22, diese Gräber zu räumen. Die betreffenden Gräber, die geräumt werden, sind mit einem Schild oder einem roten Aufkleber gekennzeichnet.
Die tatsächliche Räumung wird ein Jahr nach dieser öffentlichen Bekanntmachung stattfinden.
Mit der Zeit werden die geräumten Gräber als neue Gräber vergeben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 055-5801724.