Die Gemeinde Apeldoorn gibt bekannt, dass für die nachstehend aufgeführten Gräber der 1. Klasse auf dem Friedhof Soerenseweg keine Berechtigten bekannt sind, da die Grabrechte nicht übertragen wurden.
Die Gemeinde Apeldoorn gibt bekannt, dass für die nachstehend aufgeführten Gräber der 1. Klasse auf dem Friedhof Soerenseweg keine Berechtigten bekannt sind, da die Grabrechte nicht übertragen wurden.
Es handelt sich um: 1. Klasse, Nr. 360 und 361.
Die betreffenden Gräber sind mit einem Schild und einem roten Aufkleber gekennzeichnet.
Werden Adressänderungen nicht an die Verwaltung des Friedhofs gemeldet und wird die Umschreibung eines Grabes nach dem Tod des bisherigen Berechtigten nicht fristgerecht innerhalb eines Jahres vorgenommen, kann dies zum Erlöschen des Grabrechts führen. Die Gemeinde möchte den Betroffenen die Möglichkeit geben, Versäumnisse nachzuholen und die Entfernung von Grabstätten zu verhindern.
Wir beabsichtigen, unter Anwendung von Artikel 20 Absatz 3 der Friedhofsverwaltungsverordnung 2018 alle Rechte an diesen Gräbern für erloschen zu erklären.
Ein Jahr nach dem Datum dieser Veröffentlichung dürfen diese Gräber erneut vergeben werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 055-5801724.