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Vorhaben zur Räumung der Familiengräber auf dem Friedhof Wenum am 1. Mai 2026

Die Gemeinde Apeldoorn gibt bekannt, dass die Grabrechtsinhaber der folgenden Gemeinschaftsgräber auf dem Friedhof Wenum ihr Grabrecht nicht verlängert haben.

Abteilung 01

48, 53.

Abteilung 02

209, 357, 467.

Abteilung 03

500, 520, 538, 726, 766, 841, 974, 990, 1025, 1031, 1048, 1055, 1063, 1079.

Erläuterung

Die Gemeinde beabsichtigt, unter Anwendung des Bestattungsgesetzes und gemäß Artikel 29 der Friedhofsverwaltungsverordnung von 2018 die Grabdenkmäler der betreffenden Gräber ein Jahr nach dem Datum dieser Veröffentlichung zu entfernen. Die Materialien stehen den Berechtigten bis einschließlich 1. August 2027 zur Verfügung und fallen danach an die Gemeinde, ohne dass diese zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Anschließend werden die Grabdenkmäler vernichtet.

Darüber hinaus beabsichtigen wir, unter Anwendung des Bestattungsgesetzes und der Friedhofsverwaltungsverordnung 2018, § 21, alle Rechte an diesen Gräbern für erloschen zu erklären und mit der Räumung dieser Gräber fortzufahren. Die betreffenden Gräber, die geräumt werden, sind mit einem Schild und einem roten Aufkleber gekennzeichnet.

Die eigentliche Räumung findet ein Jahr nach dieser öffentlichen Bekanntmachung statt. Im Laufe der Zeit werden die geräumten Gräber als neue Gräber vergeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 055-5801724.