Beerdigung oder Ascheübergabe melden

Für eine Beerdigung oder die Beisetzung von Asche auf einem der kommunalen Friedhöfe ist eine Anmeldung erforderlich. In der Regel kümmert sich das Bestattungsunternehmen darum. Manchmal ist auch eine Genehmigung für die Beisetzung in einem Grab erforderlich. Diese Genehmigung erteilt der Berechtigte selbst.

 
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In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anmeldung der Beisetzung oder der Ascheübergabe, aber auch die Hinterbliebenen können dies tun. Diese Anmeldung gilt sowohl für ein neues als auch für ein bestehendes privates Grab. Im Falle eines neuen Grabes wird gleichzeitig ein Antrag auf Grabnutzungsrecht gestellt.

Neues Grab

Falls noch keine Grabstätte reserviert wurde, kann gleichzeitig mit der Meldung der Beisetzung oder der Ascheübergabe ein Antrag auf Zuteilung einer Grabstätte gestellt werden. Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Grabstätten nach Friedhof in der Gemeinde Apeldoorn. Eine Beschreibung der einzelnen Grabarten finden Sie in Artikel 1 der Verordnung über die Verwaltung von Friedhöfen 2018. In der Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe finden Sie die entsprechenden Kosten.

Wenn Sie eine Grabstätte reservieren möchten, ohne dass ein Todesfall vorliegt, können Sie dies unter Diese Seite über das Bestattungsrecht auf einem privaten Grab oder an einer Aschebeisetzungsstätte.

Bestehendes Privatgrab

In manchen Fällen wird jemand in einem bestehenden privaten Grab beigesetzt. Dabei handelt es sich um ein reserviertes Grab, für das ein Berechtigter das Grabrecht besitzt. In diesem Fall benötigt die Gemeinde die Grabnummer und die Angabe, um welche Art von Grab es sich handelt. Sind diese Angaben nicht bekannt, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder 14 055.

  • Genehmigung zur Beisetzung in einem privaten Grab
    Wenn der Verstorbene nicht über das Grabrecht verfügt und die Meldung der Beisetzung oder der Übergabe der Asche nicht durch den Inhaber des Grabrechts erfolgt, muss der derzeitige Inhaber des Grabrechts die Zustimmung zur Beisetzung in einem bestehenden privaten Grab über das Online-Formular ‘Einwilligung zur Beisetzung in einem bestehenden Grab/Urnenkeller’.
  • Neuer Rechtsinhaber
    Ist der Verstorbene der derzeitige Inhaber des Grabrechts, muss das Grabrecht aufgrund des Todes auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Der Bestatter kann dies im Formular zur Anmeldung einer Beerdigung oder einer Ascheüberführung vornehmen. Wenn Sie das Grabrecht ohne Vorliegen eines Todesfalls übertragen möchten, können Sie dies unter Diese Seite über das Grabrecht überschreiben.

Einäscherung

Sie beantragen bei der Gemeinde die Genehmigung zur Einäscherung des Verstorbenen. Dies wird als Einäscherungsgenehmigung bezeichnet. Den Antrag stellen Sie gleichzeitig mit dem Sterbeanzeige. In der Regel übernimmt dies das Bestattungsunternehmen. Das Bestattungsunternehmen erhält dann auch die Genehmigung zur Einäscherung. Bei einer Einäscherung in der Gemeinde Apeldoorn ist keine zusätzliche Meldung an die Gemeinde erforderlich.

Manchmal ist die Zustimmung des Grabrechtsinhabers erforderlich, um einen Verstorbenen zu bestatten. Dies ist der Fall, wenn:

  • Der Verstorbene ist bei uns nicht als Berechtigter der Grabstätte eingetragen, und
  • Die Anmeldung der Beerdigung oder der Ascheübergabe erfolgt nicht durch den Berechtigten der Grabstätte

Dies ist über die Schaltfläche ‘Zustimmung zur Beisetzung’ oben auf dieser Seite möglich.

Es gibt 5 kommunale Friedhöfe. Zu jedem Friedhof finden Sie Informationen über die verschiedenen Grabarten und die möglichen Bestattungsarten.

Eine Beschreibung der einzelnen Grabarten finden Sie in Artikel 1 der Verordnung über die Verwaltung von Friedhöfen 2018. In der Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe finden Sie die entsprechenden Kosten.

Wenn Sie ein Denkmal auf dem Grab eines Verstorbenen aufstellen möchten, können Sie eine Genehmigung für die Aufstellung eines Gedenkstätte beantragen.

In der Gemeinde Apeldoorn können Sie als Bestattungsunternehmer rund um die Uhr selbst einen Termin für eine Trauerfeier auf einem städtischen Friedhof oder im Krematorium Heidehof in der Bestattungskalender.

Falls Sie noch keinen Termin im Bestattungskalender gebucht haben, wenden Sie sich bitte unter der Nummer 14 055 (erreichbar während der Bürozeiten) an uns, um Zugang zu erhalten.