- Ihr Kind wurde in der Gemeinde Apeldoorn geboren
- Sie müssen die Geburt Ihres Kindes innerhalb von drei Tagen nach der Geburt anmelden.
Fällt der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag? Dann können Sie die Anzeige noch am ersten darauf folgenden Werktag erstatten. Wenn Sie die Anzeige zu spät erstatten, kann die Staatsanwaltschaft (OM) eine Geldstrafe verhängen.
- Kann der Vater oder die Mutter die Geburt nicht selbst anmelden? Dann muss jemand, der bei der Geburt anwesend war, die Anmeldung vornehmen. Zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Freundin, die Hebamme, der Arzt oder die Mütterpflegerin. Die Anmeldung kann dann nur persönlich am Schalter vorgenommen werden.
Sie können die Geburt auf zwei Arten melden:
Online
Sie können die Geburt online melden, wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
- Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie haben das Kind anerkannt (PDF, 112 kB) vor der Geburt.
- Sie sind als Leihmütter verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und das Kind wurde vor der Geburt anerkannt, oder Sie verfügen über eine Spendererklärung.
- Sie sind alleinerziehend.
Schalter
Vereinbaren Sie einen Termin, um die Geburt anzumelden.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Ein gültiger Ausweis
- Die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder der Hebamme
- Kopie der Anerkennung des ungeborenen Kindes (falls Sie das Kind anerkannt haben)
- Das Heirats- oder Partnerschaftsbuch (nicht verpflichtend)
- Eine Erklärung der Stiftung für Spenderdaten zur künstlichen Befruchtung (falls zutreffend)
Nach der Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Mitteilung, die unter anderem die Ihnen zugewiesene Bürgerservicenummer (BSN) enthält.
Muss Ihr Kind noch anerkannt werden und haben Sie dies noch nicht getan? Dann lesen Sie auf der Seite „Kind anerkennen“ was Sie tun oder mitbringen müssen.
Das Geburtsbuch ist eine schöne Erinnerung an einen besonderen Moment. Das Buch hat zwar keinen offiziellen Status, aber es ist schön, es zu haben. Für Sie selbst, aber auch für Ihr Kind später einmal. Es enthält einen Auszug aus der Geburtsurkunde und bietet Platz, um eine Haarsträhne und ein Foto Ihres Kindes einzukleben. Sie können einen Stammbaum mit den Daten der Eltern sowie der Großeltern ausfüllen. Außerdem enthält es allerlei nützliche Informationen, zum Beispiel über das staatliche Impfprogramm und die Kinderarztpraxis. Dabei bleibt noch genügend Platz, um ein Tagebuch über die ersten, doch recht besonderen Wochen zu führen.
Anfragen
Sie können das Geburtsbuch bei der Online-Anmeldung bestellen. Die Kosten betragen 13,50 €. Sie können per iDeal bezahlen. Das Geburtsbuch wird Ihnen dann automatisch nach Hause geschickt. Wenn Sie die Anmeldung im Rathaus vornehmen, können Sie das Buch vor Ort bezahlen und sofort mitnehmen.
Auf der Webseite tot geborenes Kind finden Sie weitere Informationen und erfahren, wie Sie einen Termin vereinbaren können.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorschriften bezüglich der Wahl des Nachnamens eines Kindes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website unter Seite zur Namensauswahl oder auf der Website der niederländischen Regierung.