Ihr Kind erhält bei der Geburt automatisch den Nachnamen des Vaters oder der (zwei) Mütter. Dies hängt von Ihrer Situation ab. Informieren Sie sich hier Website der niederländischen Regierung Welchen Nachnamen Ihr Kind in Ihrer Situation erhält.
Erhält Ihr Kind auf diese Weise nicht den gewünschten Namen? Dann können Sie sich für den Nachnamen des anderen Elternteils oder für einen Doppelnamen entscheiden. Dazu müssen Sie beim Standesamt eine Urkunde über die Namenswahl erstellen lassen.
Der Nachname, den Sie für Ihr erstes Kind wählen, gilt auch für alle weiteren Kinder derselben Eltern. Ist der Nachname bereits festgelegt? Dann können Sie ihn in der Regel nicht mehr ändern. Dies ist nur noch möglich, wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie können sich dann einmalig für den Nachnamen des anderen Elternteils oder für einen Doppelnamen entscheiden.
Außerdem kann der Nachname nur durch eine einen offiziellen Antrag bei Justis stellen.
Möchten Sie für Ihr Kind einen anderen Nachnamen als den ‘automatischen Nachnamen’? Dann lassen Sie bei der Gemeinde eine Urkunde über die Namenswahl ausstellen. Dies ist vor der Geburt oder (spätestens) bei der Geburtsanzeige möglich.
Beide Elternteile müssen bei der Anmeldung der Namenswahl persönlich am Schalter im Rathaus erscheinen. Wenn Sie dies im Rahmen der Geburtsanzeige erledigen möchten, muss auch die Mutter dabei sein.
Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin über die Schaltfläche oben.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Folgendes mit:
- Ein gültiger Ausweis von Ihnen beiden.
Die Anmeldung der Namenswahl ist kostenlos.
Die wichtigsten Kriterien für die Wahl des Nachnamens für Ihr Kind:
- Sie können den Nachnamen nur für das erste Kind aus dieser Beziehung wählen.
- Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Oder Ihr Kind wurde anerkannt.
- Ihr Kind besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Hat Ihr Kind eine andere Staatsangehörigkeit? Dann gelten andere Vorschriften für den Namen des Kindes. Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 14055 erreichen.
Wenn Sie nichts unternehmen, erhält Ihr Kind automatisch den Namen des Vaters oder der Mutter. Ausschlaggebend ist die familiäre Situation.
Verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Eltern (unterschiedlichen Geschlechts – heterosexuelle Paare)
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Sie können sich auch für den Nachnamen der Mutter oder einen doppelten Nachnamen entscheiden. Dies ist nur möglich, wenn Sie vor oder während der Geburtsanzeige eine Urkunde über die Namenswahl erstellen lassen. Dabei muss die Mutter anwesend sein. Es ist daher ratsam, dies vor der Geburtsanzeige zu erledigen.
Unverheiratete Eltern (verschiedenen Geschlechts – heterosexuelle Paare)
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Wenn Sie möchten, dass das Kind den Nachnamen des Vaters oder einen doppelten Nachnamen erhält, muss es ein Kind anerkennen. Die Wahl des Nachnamens für das Kind erfolgt bei der Anerkennung des ersten Kindes aus der Beziehung.
Eltern gleichen Geschlechts
- Zwei Männer: Wenn Sie gemeinsam mit einem anderen Mann ein Kind adoptieren, können Sie den Nachnamen eines von Ihnen beiden oder einen Doppelnamen wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Ihr erstes Kind handelt. Ist dies nicht der Fall, erhält das Kind denselben Namen wie die anderen Kinder. Die Namenswahl erfolgt anlässlich der Adoption vor dem Richter.
- Zwei Frauen: Wenn zwei verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Frauen ein Kind bekommen, gilt Folgendes:
- Die Mutter ist durch einen unbekannten Spender im Sinne des Gesetzes über Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung schwanger. Das Kind erhält den Namen der Leihmutter. Dies gilt jedoch nur, wenn die Leihmutter bei der Geburt automatisch auch die rechtliche Mutter ist. Sie können sich dafür entscheiden, dass das Kind den Namen der leiblichen Mutter oder einen doppelten Nachnamen erhält.
- Die Mutter ist durch einen bekannten Spender schwanger, und die Leihmutter erkennt das Kind an. Das Kind erhält den Namen der leiblichen Mutter. Durch die Wahl des Namens ist es möglich, dass das erste Kind aus der Beziehung den Namen der Leihmutter erhält.
Nachname des Kindes beim neuen Partner
Haben Sie ein Kind aus einer früheren Beziehung und bekommen Sie mit Ihrem neuen Partner ein Kind? Dann muss dieses Kind nicht denselben Nachnamen wie sein Halbbruder oder seine Halbschwester erhalten. Denn rechtlich gesehen handelt es sich nicht um ein Kind derselben Eltern. Wenn Sie mit Ihrem neuen Partner weitere Kinder bekommen, gilt jedoch die Einheit des Familiennamens. Alle Kinder, die Sie und Ihr neuer Partner bekommen, erhalten denselben Nachnamen.
Den gewählten Nachnamen ändern lassen
Es gibt verschiedene Arten von Anträgen auf Änderung Ihres Nachnamens. Dies regeln Sie direkt über Justis.