Sie können einmalig einen Betriebskredit in Höhe von maximal 10.607 € erhalten. Je nach Ihrem Vermögen handelt es sich bei diesem Betriebskredit um eine Zuwendung oder ein zinsloses Darlehen. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.
Einkommen
- Sie sind seit mindestens anderthalb Jahren ganz oder teilweise auf diese Einkünfte angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind Sie erst seit kurzer Zeit selbstständig? Dann gelten Sie als Existenzgründer.
- Neben dem Einkommen aus dem Betrieb dürfen keine weiteren Einkünfte vorliegen, durch die Sie die Sozialhilfeschwelle überschreiten. Berücksichtigen Sie daher auch das Einkommen Ihres Partners. Handelt es sich dabei um Einkünfte aus einer befristeten Beschäftigung? Dann gibt es möglicherweise Lösungen. Fragen Sie uns danach.
Ein rentables Unternehmen
- Ihr Unternehmen ist nicht rentabel. Dennoch möchten Sie Ihr Unternehmen weiterführen. Sie gehen davon aus, dass Ihr Unternehmen pro Geschäftsjahr ein Bruttoeinkommen von mindestens 8.425 € (vor Unternehmerfreibetrag) erzielt.
Vermögen
- Verfügen Sie oder Ihr Lebenspartner über Vermögen (z. B. ein eigenes Haus)? Dann können Sie dennoch finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie einen Geschäftspartner haben, berücksichtigen wir auch dessen Vermögen. Die Höhe des Vermögens entscheidet darüber, ob es sich bei der Sozialhilfe um ein Darlehen oder eine Zuwendung handelt.
Haftung und Verwaltung
- Sie haben die Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen und tragen das finanzielle Risiko des Unternehmens.
- Sie führen eine ordnungsgemäße (Betriebs-)Buchhaltung und reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein.
- Bei der Antragstellung müssen Sie Einsicht in die Buchführung sowie in die Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre gewähren. Sie müssen die vorläufigen Zahlen des laufenden Geschäftsjahres und eine Prognose für das kommende Jahr vorlegen. Außerdem müssen Sie die Ursachen der Probleme darlegen.